Kurzarbeit – BAG 30.11.2021

Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit

Fachbeitrag
Arbeitsrecht

Eine der zentralen arbeitsrechtlichen Fragen des Jahres ist geklärt: Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.

Im Betrieb der beklagten Arbeitgeberin war infolge der Corona-Pandemie Kurzarbeit eingeführt worden. In den Monaten April, Mai und Oktober 2020 arbeitete die Klägerin daher gar nicht und in den Monaten November und Dezember 2020 insgesamt nur an fünf Tagen.

Daraufhin berechnete die Arbeitgeberin den Urlaub neu auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage. Dagegen wehrte sich die Klägerin mit dem Argument, kurzarbeitsbedingt ausgefallene Arbeitstage müssten urlaubsrechtlich wie Arbeitstage gewertet werden.

Das BAG sah das anders: wenn wegen Kurzarbeit ganze Arbeitstage ausfallen, rechtfertige das die Kürzung des Urlaubsanspruchs wie bei Teilzeitarbeit. Dies gilt sowohl für den gesetzlichen Mindesturlaub, als auch für den vertraglichen Mehrurlaub, wenn die Arbeitsvertragsparteien – wie im vorliegenden Fall – für die Berechnung des Urlaubsanspruchs keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

Praxistipp

Bereits gewährter Urlaub kann naturgemäß nicht mehr zurückgefordert werden. Da in vielen Branchen auch im Jahr 2021 noch Kurzarbeit geleistet wurde, kann sich aber auch für dieses Jahr eine Neuberechnung lohnen. Spätestens im Dezember sollten Arbeitgeber ohnehin auf die noch ausstehenden Resturlaubstage hinweisen – anderenfalls kommt es nicht zum Verfall, so dass der Urlaub auch über den 31.03. des Folgejahres hinaus in Anspruch genommen werden kann.

Veranstaltungen
13.05.2025 Stiftung und Vermögensnachfolge

PVV AG

Frankenstraße 348

45133 Essen

20.05.2025 Vergabe-Symposium 2025

Jahrhunderthalle Bochum
An der Jahrhunderthalle 1

44793 Bochum

Anfahrt

20.05.2025 Immobilien und Insolvenz – Berührungspunkte und Schnittstellen zwischen Immobilienwirtschaft und Insolvenzrecht

Aulinger Rechtsanwälte und Notare

Josef-Neuberger-Str. 4

44787 Bochum

21.05.2025 Update Umwelt- und Planungsrecht 2025

Aulinger Rechtsanwälte Notare

Josef-Neuberger-Str. 4

44787 Bochum

04.06.2025 2. Auflage: Künstliche Intelligenz und Recht – Was Unternehmen wissen müssen!

Aulinger Rechtsanwälte Notare

Josef-Neuberger-Str. 4

44787 Bochum

05.06.2025 18. Datenschutzkongress in NRW

Lindner Hotel Airport

Unterrather Str. 108

40468 Düsseldorf

Aktuelles
Pressemitteilung 03.12.2024 Reaching the sky
Aulinger Insights 07.03.2024 Firmenlauf 2024
Pressemitteilung 12.02.2024 Mit „Volldampf“ in die Zukunft
Aulinger Insights 27.10.2023 75. Jubiläum Aulinger
Aulinger Insights 10.07.2023 Verleihung des 16. Aulinger-Preises
Aulinger Insights 29.06.2023 Rückblick VfL Charity Golfturnier
Aulinger Insights 26.06.2023 Aulinger Sommerfest 2023
Pressemitteilung 01.10.2022 JUVE-Handbuch 2022
Pressemitteilung 06.07.2022 Handelsblatt Auszeichnung
Pressemitteilung 21.06.2022 Interview mit Frau Dr. Nicola Ohrtmann
Pressemitteilung 16.12.2019 Aulinger Fellows Stipendium 2020
Aulinger Insights 14.08.2019 Ausbildungsstart 2019 bei Aulinger
Pressemitteilung 08.07.2019 Aulinger-Preis 2019
News 27.05.2019 Whistleblower
Pressemitteilung 25.03.2019 Neue Managing Partner bei Aulinger