Ihr Projekt in guten Händen.

Mit tiefgreifender Expertise im Immobilienwirtschaftsrecht und langjähriger Branchenerfahrung stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Unser spezialisiertes Team vereint juristisches Know-how mit umfassendem Verständnis der Immobilienbranche – praxisnah, lösungsorientiert und bestens vernetzt.

Spektrum unserer Leistungen im Immobilienwirtschaftsrecht

Vorteil Aulinger

Auf Augenhöhe mit der Branche

Unsere Mandanten profitieren von unserem tiefen immobilienwirtschaftlichen Verständnis, das wir in stetigem Austausch mit Mandanten und Ansprechpartnern up to date halten. Zudem referieren unsere Anwälte regelmäßig zu allen aktuellen rechtlichen Schwerpunktthemen.

Kreativität, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit

Jedes Mandat, jedes Projekt durchläuft einen dynamischen Prozess. Unser Ehrgeiz ist es, auf jeder Etappe Antworten zu finden, die Sie weiterbringen. Kreativ, zuverlässig und belastbar. 

Das Machbare im Blick

Im Ergebnis muss jede Rechtsberatung den wirtschaftlichen Interessen des Mandanten gerecht werden. Bei der Erarbeitung von Lösungen geben wir eine klare Empfehlung, wie sich Ziele umsetzen lassen, und behalten dabei stets mögliche Risiken im Auge.

Prozesserfahrung

Wir stehen für unsere Beratung ein. Verträge, die wir entworfen haben, verteidigen wir auch vor Gericht. Zerwürfnisse unter Vertragspartnern, externe Ereignisse oder scheinbar unvereinbare Interessengegensätze – bei Aulinger nehmen wir Hürden zum Anlass, uns noch tiefer in den Fall hinein zu denken.

Leitungsteam der Praxisgruppe Immobilienwirtschaftsrecht Aulinger Hauptmann Hoss Krenzer
Leitungsteam der Praxisgruppe Immobilienwirtschaftsrecht
Publikationen
24.07.2019

Bauordnung NRW 2018 – Änderungen geplant!

in Der Immobilien Brief Ruhr, NR. 107, Seite 10, 23.07.2019
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06.02.2019

Coworking – eine Assetklasse mit besonderem Status

in "Der Immobilienbrief Ruhr", NR. 101, 05. KW, 29.01.2019, ISSN 1930-6375 
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18.04.2018

Beschädigung von Lichtwellenleiterkabeln: Kosten für Regellängenaustausch zu ersetzen!

Immobilien- & Baurecht 2018, S. 1011

18.01.2018

Richter schauen auch in die Exposés

Experteninterview in der Immobilienzeitung, Ausgabe 40-41, aus 2012, Seite 54

18.01.2018

Zu Nachforderungen wegen zu niedriger Verbrauchsschätzungen

Anmerkungen zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.01.2009 – I-3 U 2808 – Recht der Energiewirtschaft 2009, Seite 229

18.01.2018

Rechtsprechung kurz kommentiert

Diverse Beiträge in Der Bauunternehmer, ab 2009

18.01.2018

Ab 2009 kommen Handwerker leichter an ihr Geld

Der Bauunternehmer, Ausgabe Januar/Februar 2009

18.01.2018

Streit um Nachträge besser vermeiden als austragen

Deutsches Baublatt, Ausgabe September/Oktober 2011, Seite 30

18.01.2018

Baubehinderungen zahlt der Verursacher

Experteninterview in der Immobilienzeitung, Ausgabe 5 aus 2012, Seite 13

18.01.2018

Für Vertragsstrafen gelten Obergrenzen

Immobilienzeitung, Ausgabe 11, 2012, Seite 13