Rechte Hand im Tagesgeschäft. Spezialisten für Großprojekte.

Wir entlasten Personalabteilungen mittelständischer Unternehmen als externe Rechtsabteilung im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft sowie im Umgang mit dem Betriebsrat. Für Konzerne und kommunale Unternehmen führen wir als Taskforce die arbeitsrechtliche Due Diligence bei Transaktionen durch. Bei Restrukturierungen, Personalanpassungen oder Betriebsübergängen kümmern wir uns um die komplexen arbeitsrechtlichen Folgen. Was uns auszeichnet, sind unsere Erfahrung und unsere Einsatzbereitschaft.

Spektrum unserer Leistungen im Arbeitsrecht

Vorteile Aulinger

Effiziente Prozessführung

Mit unserer umfassenden Erfahrung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen wir Ihre Prozesse vor den Arbeits- und den ordentlichen Gerichten nicht nur zum rechtlich, sondern auch und vor allem zum für Sie wirtschaftlich bestmöglichen Ergebnis.

Reaktionsschnelligkeit

Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen ist für die entscheidende Weichenstellung oftmals kurzfristiges Handeln unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei sofort und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Experten für Großmandate

Durch die langjährige Begleitung vieler Unternehmen und komplexer Transaktionen verfügen wir über eine hervorragende Innensicht. Das befähigt uns, auch Großmandate unter Beteiligung von Betriebsrat, Arbeitsagentur und Gewerkschaften effizient zum Erfolg zu führen.

Bessere Ergebnisse

Eine unserer Stärken liegt in der interdisziplinären Zusammenarbeit  mit den weiteren Spezialisten unseres Hauses, z.B. für M&A-Transaktionen, Restrukturierung oder Gesellschaftsrecht. Fachfragen werden bei uns von Fachleuten beantwortet und Sie profitieren von besseren Beratungsergebnissen.

Betriebsratsbeteiligung

Erfahrung und umfassende Kenntnis des kollektiven Arbeitsrechts sind die Bausteine, um mit Betriebsräten erfolgreich verhandeln zu können.

Firm in Formalitäten

Gerade bei Umstrukturierungen kommt es oftmals zu unerwarteten und vermeidbaren Kosten, weil die erforderlichen Formalitäten nicht eingehalten wurden. Aufgrund unseres umfangreichen Know-how bei Personalanpassungsmaßnahmen und Massenentlassungen erleben Sie keine unangenehmen Überraschungen.

Leitung Praxisgruppe Arbeitsrecht

Auszeichnungen

Das sagen andere über die arbeitsrechtliche Kompetenz von Aulinger

JUVE Handbuch Kanzleimonitor.de „Hidden Champion Arbeitsrecht“
Referenzen
Konzerne und Unternehmen der Energieversorgung
Führendes Unternehmen im Bereich Klima- und Lüftungskomponenten
Führender Hersteller von Elektro- und Gebäudeinstallationstechnik
Immobilien-Investmentmanager mit Sitz in Luxemburg
Japanischer Konzern, Hersteller elektronischer Komponenten
Mittelständische Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie sowie der chemischen Industrie
Unternehmen des ÖPNV
Veranstaltungen
18.04.2023 Wie resilient ist Ihr Geschäftsmodell?

Creditreform Essen Stenmans & Waterkamp KG

Hohenzollernstr. 40

45128 Essen

19.04.2023 Lieferkettengesetz, ESG-Standards und CSRD – Neue Herausforderungen für den Mittelstand

Aulinger Rechtsanwälte | Notare
Josef-Neuberger-Str. 4
44787 Bochum

26.04.2023 Arbeitsrechtsfrühstück

Aulinger Rechtsanwälte | Notare
Josef-Neuberger-Str. 4
44787 Bochum

01.06.2023 JurStart Münster 2023

Auf dem Gelände der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster

Universitätsstraße 14 - 16
48143 Münster

06.06.2023 Vergabe-Symposium 2023

Jahrhunderthalle Bochum
An der Jahrhunderthalle 1

44793 Bochum

Anfahrt

Publikationen
08.05.2019

Anmerkung zum BAG-Urteil vom 18.9.2018 – 9 AZR 162/18

AP (Arbeitsrechtliche Praxis), MiLoG § 3 Nr. 2

17.05.2018

Neues zum Urlaubsrecht – nunmehr doch unbegrenzte Übertragung?

Deutsches Steuerrecht 2018, S. 814 – 818

15.03.2018

Die Überlassung als Geschäftsführer – Anwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes?

in: DStR 2018, S. 529 - 533

17.05.2017

Aktuelle Entwicklungen zum gesetzlichen Mindestlohn

Deutsches Steuerrecht 2019, S. 336 – 339

10.05.2017

Neues zu Ausschlussfristen in Arbeits- und Dienstverträgen

in: Deutsches Steuerrecht 2017, S. 938 – 942

26.09.2016

Achtung bei Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen

Deutsches Steuerrecht 2016, DStR-Kompakt S. X – XI

20.09.2016

Anmerkung zum BAG-Urteil vom 22.10.2015 – 2 AZR 124/14

AP (Arbeitsrechtliche Praxis), KSchG 1969 § 2 Nr. 166

20.09.2016

Arbeits- und datenschutzrechtliche Aspekte beim Einsatz von Social Media im Unternehmen

in: E-Book IT und IT-Recht 2016/2017, S. 18 - 19

29.06.2016

Ja, wer denn nun? Im Blickpunkt: Die konzerninterne Zuständigkeit bei Videoüberwachungsmaßnahmen

Deutscher AnwaltSpiegel, Ausgabe 13 (29.06.2016), S. 13 - 15

17.04.2016

Unternehmenskauf in der Insolvenz – Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Deutsches Steuerrecht 2016, S. 874 – 880

Aktuelles
Pressemitteilung 01.10.2022 JUVE-Handbuch 2022
Pressemitteilung 06.07.2022 Handelsblatt Auszeichnung
Pressemitteilung 21.06.2022 Interview mit Frau Dr. Nicola Ohrtmann
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