Rechte Hand im Tagesgeschäft. Spezialisten für Großprojekte.

Wir entlasten Personalabteilungen mittelständischer Unternehmen als externe Rechtsabteilung im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft sowie im Umgang mit dem Betriebsrat. Für Konzerne und kommunale Unternehmen führen wir als Taskforce die arbeitsrechtliche Due Diligence bei Transaktionen durch. Bei Restrukturierungen, Personalanpassungen oder Betriebsübergängen kümmern wir uns um die komplexen arbeitsrechtlichen Folgen. Was uns auszeichnet, sind unsere Erfahrung und unsere Einsatzbereitschaft.

Spektrum unserer Leistungen im Arbeitsrecht

Vorteile Aulinger

Effiziente Prozessführung

Mit unserer umfassenden Erfahrung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen wir Ihre Prozesse vor den Arbeits- und den ordentlichen Gerichten nicht nur zum rechtlich, sondern auch und vor allem zum für Sie wirtschaftlich bestmöglichen Ergebnis.

Reaktionsschnelligkeit

Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen ist für die entscheidende Weichenstellung oftmals kurzfristiges Handeln unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei sofort und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Experten für Großmandate

Durch die langjährige Begleitung vieler Unternehmen und komplexer Transaktionen verfügen wir über eine hervorragende Innensicht. Das befähigt uns, auch Großmandate unter Beteiligung von Betriebsrat, Arbeitsagentur und Gewerkschaften effizient zum Erfolg zu führen.

Bessere Ergebnisse

Eine unserer Stärken liegt in der interdisziplinären Zusammenarbeit  mit den weiteren Spezialisten unseres Hauses, z.B. für M&A-Transaktionen, Restrukturierung oder Gesellschaftsrecht. Fachfragen werden bei uns von Fachleuten beantwortet und Sie profitieren von besseren Beratungsergebnissen.

Betriebsratsbeteiligung

Erfahrung und umfassende Kenntnis des kollektiven Arbeitsrechts sind die Bausteine, um mit Betriebsräten erfolgreich verhandeln zu können.

Firm in Formalitäten

Gerade bei Umstrukturierungen kommt es oftmals zu unerwarteten und vermeidbaren Kosten, weil die erforderlichen Formalitäten nicht eingehalten wurden. Aufgrund unseres umfangreichen Know-how bei Personalanpassungsmaßnahmen und Massenentlassungen erleben Sie keine unangenehmen Überraschungen.

Leitung Praxisgruppe Arbeitsrecht

Auszeichnungen

Das sagen andere über die arbeitsrechtliche Kompetenz von Aulinger

JUVE Handbuch Kanzleimonitor.de „Hidden Champion Arbeitsrecht“
Referenzen
Konzerne und Unternehmen der Energieversorgung
Führendes Unternehmen im Bereich Klima- und Lüftungskomponenten
Führender Hersteller von Elektro- und Gebäudeinstallationstechnik
Immobilien-Investmentmanager mit Sitz in Luxemburg
Japanischer Konzern, Hersteller elektronischer Komponenten
Mittelständische Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie sowie der chemischen Industrie
Unternehmen des ÖPNV
Veranstaltungen
11.12.2024 Studien- und Berufswahlmesse - Hildegardis-Schule 2024

Hildegardis-Schule Bochum

Klinikstr. 1

44791 Bochum

16.01.2025 Aulinger Karrieretag 2025

Aulinger Rechtsanwälte Notare

Josef-Neuberger-Str. 4

44787 Bochum

14.02.2025 19. Stiftungsrechtstag

Ruhr-Universität Bochum

Saal 2a

12.03.2025 BDEW-Informationstag Leitungsrecht 2025

Mercure Hotel Hannover City
Willy-Brandt-Allee 3
30169 Hannover

Publikationen
19.02.2024

Sozialversicherungsrechtliche Folgen von nicht aktualisierten Gesellschafterlisten

DStR 2024, 370-374

23.10.2023

Aktuelles zum Verfall und zur Verjährung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen

DStR 2023, 2348

08.05.2019

Anmerkung zum BAG-Urteil vom 18.9.2018 – 9 AZR 162/18

AP (Arbeitsrechtliche Praxis), MiLoG § 3 Nr. 2

17.05.2018

Neues zum Urlaubsrecht – nunmehr doch unbegrenzte Übertragung?

Deutsches Steuerrecht 2018, S. 814 – 818

15.03.2018

Die Überlassung als Geschäftsführer – Anwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes?

in: DStR 2018, S. 529 - 533

17.05.2017

Aktuelle Entwicklungen zum gesetzlichen Mindestlohn

Deutsches Steuerrecht 2019, S. 336 – 339

10.05.2017

Neues zu Ausschlussfristen in Arbeits- und Dienstverträgen

in: Deutsches Steuerrecht 2017, S. 938 – 942

26.09.2016

Achtung bei Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen

Deutsches Steuerrecht 2016, DStR-Kompakt S. X – XI

20.09.2016

Anmerkung zum BAG-Urteil vom 22.10.2015 – 2 AZR 124/14

AP (Arbeitsrechtliche Praxis), KSchG 1969 § 2 Nr. 166

20.09.2016

Arbeits- und datenschutzrechtliche Aspekte beim Einsatz von Social Media im Unternehmen

in: E-Book IT und IT-Recht 2016/2017, S. 18 - 19

Aktuelles
Pressemitteilung 03.12.2024 Reaching the sky
Fachbeitrag 13.08.2024 Turbo für den Windenergieausbau
Aulinger Insights 07.03.2024 Firmenlauf 2024
Pressemitteilung 12.02.2024 Mit „Volldampf“ in die Zukunft
Ihr schneller Weg zu Aulinger
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