Da das OVG eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hatte, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte – anders als andere Branchen des Einzelhandels – ohne Terminbuchung („click and meet“) und mit größerer Kundenzahl öffnen durften, werden diese Privilegierungen zurückgenommen. Wie in den anderen Einzelhandelsbranchen gilt nunmehr also auch in Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte „click and meet“. Zur aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung gelangen Sie hier.
Die überarbeiteten Regelungen gelten jedoch nur bis zum 29.03.2021. Dann soll als Resultat der letzten Bund-Länder-Beratungen und angesichts der momentanen Inzidenz die „Notbremse“ gezogen werden und es sollen weitere Beschränkungen in Kraft treten.
Das OVG NRW hatte am Freitag, 19.03.2021, beschlossen, dass sämtliche Beschränkungen im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt werden. Dadurch entfielen die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter sowie das Erfordernis der Terminbuchung. Begründet hatte das OVG NRW seine Entscheidung mit der Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Branchen des Einzelhandels. Die vollständige Pressemitteilung des OVG NRW finden Sie hier.