Der finnische Aufzughersteller Kone hat Interesse an einer Übernahme der Aufzugssparte von Thyssenkrupp bekundet. Ein solches Vorhaben würde kartellrechtliche Bedenken möglicherweise selbst dann aufwerfen, wenn sich Kone von eigenen Aktivitäten in Deutschland und Europa trennen würde, wie Andreas Lotze von der Kanzlei Aulinger betont: „… Allerdings könne Brüssel auch zu dem Schluss kommen, dass für die Bewertung der Fusion bei einigen Produkten der Weltmarkt maßgeblich ist – beispielsweise bei Aufzügen für sehr hohe Hochhäuser, die nur in wenigen Städten weltweit gebaut werden. „Hier könnten dann doch Zugeständnisse der Fusionspartner notwendig sein“, so Lotze.
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