Im Arbeitsrecht spielen viele Akteure und ihre Interessengegensätze eine Rolle: Arbeitgeber gegenüber Gewerkschaft und Betriebsrat, Arbeitnehmer gegenüber den jeweiligen Vorgesetzten und Kollegen. Als Rechtsanwältin habe ich alle im Blick. So kann ich Bedenken schon im Vorfeld ausräumen, Einwänden begegnen und Positionskämpfe ins Leere laufen lassen. Und ich kann das Wichtigste erreichen: dass im Ergebnis die Interessen des Mandanten optimal umgesetzt sind.
In der Regel kann ich gut erkennen, wen man erreichen und beeinflussen muss, um seine Vorstellungen umzusetzen: den Arbeitnehmer, seine Anwältin, das Gericht, die Ehefrau des Arbeitnehmers, die Breite der Belegschaft, die Betriebsratsvorsitzende, Meinungsführer und so weiter. Auf dieser Grundlage bin ich in der Lage, eine „Story“ zu entwickeln, die diese Personen erreicht und sie davon überzeugt, dass unser Weg auch für sie gangbar ist.