Handels- und Vertriebsrecht heißt Geschäfte ermöglichen und Risiken vermeiden

So vielfältig die Verträge sind, die unsere Mandanten schließen, so einheitlich ist ihr Bedürfnis, sich im Tagesgeschäft zu hundert Prozent auf sie verlassen zu können. Dabei kann es um Technik gehen, die in Hochöfen verbaut wird oder um die Delkredere-Absicherung von Millionenforderungen gegen eine Kaufhauskette – immer bilden weitsichtig ausgehandelte Klauseln die Grundlage für unternehmerischen Erfolg und Krisenbewältigung. Als erfahrene Partner im Handels- und Vertriebsrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung sowie dabei, ihre Rechte durchzusetzen oder Forderungen abzuwehren.

Spektrum unserer Leistungen im Handelsrecht und Vertriebsrecht

Vorteile Aulinger

Partnerschaftliche Augenhöhe

Ein Merkmal unserer Beratung im Handels- und Vertriebsrecht ist der hohe Grad an Partnerbetreuung, die Partner Attention. Ihnen sitzt eine Persönlichkeit gegenüber, die mit Ihnen und Ihren Gegnern auf Augenhöhe verhandeln kann und Ihrer Herausforderung in jeder Hinsicht gewachsen ist.

Kaufmännisches Verständnis

Unsere Rechtsanwälte bringen ein fundiertes kaufmännisches Grundverständnis sowie einschlägige Branchen- und Produktkenntnisse mit, um die jeweiligen Anforderungen ermessen und juristisch berücksichtigen zu können.

Juristische Exzellenz

Die zahlreichen Fachanwaltstitel unserer Rechtsanwälte, z.B. im Steuer-, Handels- oder Gesellschaftsrecht, stehen für juristische Spezialkenntnisse sowie umfangreiche einschlägige Praxiserfahrung.

Kurze Wege

Die kurzen Wege innerhalb unserer Kanzlei sind von Vorteil, wenn die juristische Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht die Zusammenarbeit mit Experten anderer Fachgruppen erfordert. Das kann zum Beispiel das Kartellrecht für Vertriebskooperationen sein oder das Steuerrecht für steuerrechtliche Fragen.

Hochkarätige Mandate

„Never change a winning team“ lautet die Devise zahlreicher Aulinger-Mandanten, die wir oft seit Generationen bei immer neuen Aufgaben unterstützen dürfen. Neben den „alten“ Unternehmen vertrauen uns gerade aus dem IT-, Technologie- und Dienstleistungssektor immer mehr junge aufstrebende Unternehmen.

Branchenspektrum

Wir beraten bundesweit Konzerne sowie mittelständische Technologie- und Marktführer aus zahlreichen Branchen. Darunter Maschinen- und Anlagenbau, Automobilzulieferer, Stahl- und Lebensmittelindustrie, Mineralöl, Infrastruktur und Telekommunikation.

Leitungsteam der Praxisgruppe Handels- und Vertriebsrecht

Unsere Experten in Handelsrecht und Vertriebsrecht

Die Zusammenarbeit mit Aulinger ...

JUVE Handbuch 2019/2020 zu M&A

„Oft empfohlen: „Dr. Markus Haggeney („hervorragender Jurist mit ausgeprägt wirtschaftlichem Verständnis für die jeweilige Aufgabe, sehr aufmerksam gegenüber dem Mandanten“, Mandant).“

Referenzen
Pleiger Maschinenbau GmbH & Co. KG
Harold Scholz & Co. GmbH Pigmenthersteller
Tenova Loi Thermprocess Anlagenbauer
SANHA GmbH & Co. KG, führender europäische Hersteller von Rohrleitungssystemen
Witte Automotive GmbH, Technologieführer mechatronische Schließsysteme
Schneider Optical Machines, präzisionsoptische und ophtalmische Spezialmaschinen
Veranstaltungen
06.12.2023 Studien- und Berufswahlmesse - Hildegardis-Schule

Hildegardis-Schule Bochum

Klinikstr. 1

44791 Bochum

12.03.2024 Leitungsrecht 2024

Leipzig Marriott Hotel
Am Hallischen Tor
04109 Leipzig

Publikationen
25.09.2023

Das Lieferkettengesetz als Herausforderung für den Mittelstand

BB 2023, 2189

01.01.2018

Geschäftsführervergütung in der Krise der Gesellschaft

DStR 2017, S. 1608 - 1612

31.10.2017

Unbegrenzter Widerruf von Lebensversicherungsverträgen? Richtlinienkonforme Derogation der Ausschlussfrist für das Widerspruchsrecht des §5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F.

in: NJW 2014, S. 2619 ff.

31.10.2017

Rezension des Münchener Kommentars des VVG – Bände I und II -, 2. Aufl., München (Beck) 2016/2017, 1698 und 1813 S.

NJW 2017

31.10.2017

Anmerkung zu BGH, Urt. v. 10. September 2014, IV ZR 322/13 – Leistungsbefreiende vorsätzliche Gefahrerhöhung durch Versicherungsnehmer

in: NJW 2015, S. 631 f.

31.10.2017

Meinungsfreiheit bei Warnungen vor Produkten oder Leistungen durch staatliche und staatsnahe Institutionen?

in: AfP 2017, S. 118 ff.

30.10.2017

§§ 210-216 VVG

in: Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar VVG, 3. Aufl., Bonn [ZAP] 2017

30.10.2017

Sachversicherungsrecht

in: Pohlmann/Looschelders, VVG-Kommentar, Köln [Heymanns], 3. Auflage 2017

27.07.2017

Polizeikostenbeteiligung bei Risikospielen – Haftungsfalle Sportveranstaltung

in: Causa Sport 2017

22.07.2016

Der Einfluss von Geheimhaltungsvereinbarungen auf die Informationsrechte des Aktionärs und des GmbH-Gesellschafters

NZG 2016, S. 814 ff.

Aktuelles
Aulinger Insights 27.10.2023 75. Jubiläum Aulinger
Aulinger Insights 10.07.2023 Verleihung des 16. Aulinger-Preises
Aulinger Insights 29.06.2023 Rückblick VfL Charity Golfturnier
Aulinger Insights 26.06.2023 Aulinger Sommerfest 2023
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