AULINGER berät die Volkswagen AG zum neuen Trinity-Werk
Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat am 4. März über den Standort des künftigen Automobilwerks für das neue E-Modell Trinity entschieden. Das neue Werk soll in unmittelbarer Nähe des Wolfsburger Stammwerks errichtet werden. AULINGER hat zur Standortwahl planungsrechtlich beraten.
Der Bau der neuen Automobilfabrik ist ein weiterer Baustein der Transformation der Volkswagen AG hin zur E-Mobilität. Zur Wahl standen verschiedene Standorte in Niedersachsen, die auf ihre Eignung für die Trinity-Produktion geprüft wurden.
Claudia Schoppen, Rechtsanwältin bei AULINGER, Bochum, hat die Volkswagen AG sowohl zu Fragen des Planungsrechts als auch im öffentlichen Baurecht beraten. Im Vordergrund der rechtlichen Untersuchung stand die Frage, ob am jeweiligen Standort auch planungsrechtlich ein neues Automobilwerk realisiert werden kann. Die Beratung erfolgte zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Christoph Conrad aus der Kanzlei Leinemann Partner, Berlin.
Das erste Fahrzeug des Modells Trinity soll bereits 2026 vom Band laufen. Nach der Standortwahl ist jetzt zunächst das Baurecht für das neue Werk zu schaffen und ein Bebauungsplan aufzustellen. Parallel wird das Genehmigungsverfahren für die Automobilfabrik eingeleitet. Auch bei diesen weiteren Schritten werden die Kanzleien AULINGER sowie Leinemann Partner die Volkswagen AG unterstützen.
Hintergrund: Claudia Schoppen berät die Volkswagen AG seit 2020. Anlass ist der Bau der neuen Batteriezellfertigung am Standort der Volkswagen AG in Salzgitter, die ebenfalls Teil der neuen Volkswagen-Strategie zur E-Mobilität ist. Auch hier war die planungsrechtliche Expertise der Umweltrechtlerin gefragt. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrieunternehmen zu Bebauungsplanverfahren und Genehmigungsverfahren. Mit der rechtlichen Begleitung der Batteriezellfertigung sowie der Automobilfabrik Trinity ist AULINGER in zwei bedeutende Projekte der Volkswagen AG im Rahmen der Transformation zur E-Mobilität eingebunden.