Kein Vertragsentwurf verlässt bei Aulinger das Haus, ehe neben den rechtlichen und unternehmerischen Fragen nicht auch die steuerlichen Aspekte geklärt sind. Dieser Blick aufs Ganze verschafft unseren Mandanten die Sicherheit, dass eine rechtlich durchdachte Lösung keine unerwünschten steuerlichen Auswirkungen hat. Umgekehrt achten wir darauf, dass eine steuerliche Gestaltung auch unternehmerisch sinnvoll ist. Für unsere Lösungen stehen wir auch vor Gericht ein. Wenn es sein muss, sogar vor dem Bundesfinanzhof.