Geltung des Hinweisgeberschutzgesetzes bereits ab Juni 2023 (!/?)

Fachbeitrag
Datenschutzrecht

Die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht hätte eigentlich bis Ende 2021 erfolgen müssen. Im Dezember 2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet, welchem jedoch der Bundesrat nicht zugestimmt hat. Nunmehr liegt eine Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vor, welche am 11.05.2023 erneut im Bundestag verlesen wird, am 12.05.2023 soll dann der Bundesrat endgültig zustimmen.

Für Unternehmen (mit mehr als 250 Beschäftigte) bedeutet dies, dass eine Umsetzung der gesetzlichen Regelungen bereits Mitte Juni 2023 erfolgen muss – Eile ist also geboten. In Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftige hat eine Umsetzung bis Dezember 2023 zu erfolgen.

Umsetzung in diesem Zusammenhang bedeutet die Einführung eines Hinweisgebersystems und einer vertrauenswürdigen Stelle im Unternehmen („interne Meldestelle“). Diese Meldestelle sollte auch anonyme Meldungen bearbeiten; die zuletzt diskutierte Pflicht zur Bearbeitung solcher Meldungen ist also entfallen. Nichts desto trotz sollten auch solche Meldungen möglich gemacht werden, um eine mögliche Hemmschwelle zu senken. Darüber hinaus ergibt sich aus mehreren rechtlichen Aspekten eine Pflicht zur Bearbeitung auch anonymer Meldungen.

Mit der Aulinger Datenschutz & Consulting GmbH unterstützen wir Sie beim Aufbau, der Implementierung und dem laufenden Betrieb eines solches Hinweisgebersystems. Sie erhalten nicht nur die technischen Mittel, sondern auch die entsprechende Expertise und erfüllen so die Anforderungen des HinSchG. Eine Umsetzung ist jederzeit und kurzfristig möglich.

 

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