Je nach Branche sind (direkte und indirekte) Investitionen von (nur) 10 % (z.B. kritische Infrastrukturen wie Energie, Wasser oder Telekommunikation) oder 20 % (z.B. Gesundheitssektor oder Zukunftstechnologien) betroffen und unterliegen einer Meldepflicht beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Während des Prüfverfahrens ist es verboten, die Transaktion zu vollziehen und abzuschließen (kein “Gun Jumping”).