Drei Rechtsgebiete. Ein Team. Kartell-, Vergabe- und Beihilferecht.

Unser Wettbewerbsrecht steht zunehmend unter dem Einfluss europäischen Rechts. Das Zusammenspiel von Verordnungen, Richtlinien und nationalem Recht ist hochkomplex. Es unterliegt durch Reformen ständigem Wandel und erfährt durch die Rechtsprechung tägliche Modifikation. Wer sich in diesem Rechtsgebiet trittsicher bewegen will, braucht einen starken juristischen Berater. Das hochkarätige Team von Aulinger hilft Ihnen, Ihre Vorhaben wettbewerbskonform durchzusetzen: Im Vergaberecht, das den Wettbewerb zwischen konkurrierenden Bietern mit einer komplizierten Normkaskade schützt. Im Beihilferecht, das wettbewerbsgefährdende Zuwendungen beschränkt. Und schließlich im Kartellrecht, das den Bestand unverfälschten Wettbewerbs schützt und allen Teilnehmern freien Marktzugang sichert.

Spektrum unserer Leistungen im Kartellrecht

Spektrum unserer Leistungen im Vergaberecht

Spektrum unserer Leistungen im Beihilferecht

Vorteile Aulinger

Gute Köpfe

Im Kartellrecht schätzen Wettbewerber und Mandanten die Erfahrung und Expertise der Rechtsanwälte Prof. Dr. Johannes Heyers und Axel Staudt. Im Vergaberecht trägt das Knowhow von Dr. Nicola Ohrtmann zum guten Ruf der Vergabepraxis bei. In Kombination mit der Leistungskraft eines engagierten Teams wird daraus eine Rechtsberatung, auf die Sie zählen können.

Guter Ruf

Seit Jahren genießt die Kartell-, Beihilfe- und Vergabepraxis von Aulinger einen hervorragenden Ruf im Markt. Der jüngste Erfolg ist die erneute Auszeichnung als Top-Kanzlei für Vergaberecht durch die Wirtschaftswoche.

Namhafte Mandanten

Im Ruhrgebiet und bundesweit vertrauen uns seit Jahrzehnten Gebietskörperschaften sowie kommunale und private Konzerne und Unternehmen. Dadurch entsteht die Erfahrung, die für brillante Lösungen sorgt.

Schlanke Teams

Traditionell erhöht die Zusammenarbeit unserer Praxisgruppen den Wert der Beratung. Bei der Fusion von Energiekonzernen etwa vereinen sich gesellschafts- und energierechtliche Expertise mit Beihilfe- und Kartellrecht. Bei der Abwehr von Klagen wirken Prozessrechtler mit Spezialisten für Vertriebskartellrecht zusammen.

Servicementalität

Sämtliche Leistungen sind bei uns durch einen hohen Grad an persönlichem Engagement gekennzeichnet. Service verstehen wir als verantwortungsvolles Handeln - selbstverständlich auch, wenn Sie mit einem eiligen oder besonders komplexen Anliegen an uns herantreten.

Branchenfokus

Neben unserer Spezialisierung in Fachgebieten sind wir in einzelnen Branchen besonders vernetzt, z.B. in den Bereichen Energie, Wasser, Telekommunikation, Verkehr, Infrastruktur, Immobilien, Automobilzuliefererindustrie, Maschinen- und Anlagenbau etc.

Leitung der Praxisgruppe Kartell-, Vergabe- und Beihilferecht

Dr. Nicola Ohrtmann (Leitung Vergabe- und Beihilferecht)
 

Dr. Nicola Ohrtmann

Auszeichnungen

Die Zusammenarbeit mit Aulinger ...

JUVE Handbuch 2019/2020 zu Vergaberecht

„Die Vergabepraxis, die tief im Ruhrgebiet verwurzelt ist, überzeugt regelmäßig regionale Mandanten, darunter eine Reihe von Energieversorgungsunternehmen und diverse Städte. Aber auch viele überregionale Mandanten.“

JUVE Handbuch 2019/2020 zu Kartellrecht

„Die angesehene Kartellrechtspraxis verdankt ihren guten Ruf v.a. der Erfahrung von Lotze. Dank seiner hervorragenden Kontakte in die Chefetagen großer Unternehmen sind die Kartellrechtler regelmäßig in bedeutende Mandate involviert.“

JUVE Handbuch 2019/2020

„Marktführende NRW-Kanzlei mit Stammsitz in Bochum, die einen exzellenten Ruf im Gesellschaftsrecht genießt. Außerdem bundesweit angesehene Praxen im Kartell- und Vergaberecht.“

JUVE Handbuch 2019/2020

„Die anerkannte Praxis für Vergaberecht genießt einen starken, über die Region hinausgehenden Ruf. Zur guten Bilanz dieser Praxis gehörte auch der Aufstieg von Dr. Nicola Ohrtmann in die Partnerriege.“

Referenzen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Stadtwerke Essen AG
GELSENWASSER AG
Eine Vielzahl weiterer Stadtwerke und Energieversorger
Veranstaltungen
14.05.2024 Vergabe-Symposium 2024

Jahrhunderthalle Bochum
An der Jahrhunderthalle 1

44793 Bochum

Anfahrt

23.05.2024 JurStart Münster 2024

Auf dem Gelände der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster

Universitätsstraße 14 - 16
48143 Münster

28.05.2024 ruhrSUMMIT 2024

Jahrhunderthalle Bochum

15.06.2024 Jobbörse Sekundarschule am Stoppenberg

Sekundarschule am Stoppenberg

Im Mühlenbruch 47

45141 Essen

26.06.2024 Informationstag WASSER 2024

Stadthalle Oberursel (Taunus)
Rathausplatz 2
61440 Oberursel

29.10.2024 Fakultätskarrieretag 2024 - Aulinger bei der Karrieremesse an der RUB

Ruhr-Universität Bochum
Veranstaltungszentrum (Saal 2b + 3)
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

11.12.2024 Studien- und Berufswahlmesse - Hildegardis-Schule 2024

Hildegardis-Schule Bochum

Klinikstr. 1

44791 Bochum

Publikationen
15.01.2024

Beihilferechtliche Beurteilung sog. Belassens öffentlicher Mittel

EuZW 2024, 22

05.07.2023

Kartellrechtliche Wasserpreiskontrolle in Zeiten nachhaltigen Denkens und Handelns

NZKart 2023, S. 291 ff.

21.06.2023

Kommentierung des § 187 Abs. 9 GWB – Fusionskontrollfreiheit von Zusammenschlüssen auf Krankenhausmärkten

Frankfurter Kommentar des Kartellrechts (2023).

19.05.2023

Glasfaserüberbau – rechtlich unzulässig, ökonomisch unsinnig? - eine kartell- und lauterkeitsrechtliche Würdigung de lege lata und de lege ferenda -

Heyers, LRZ 2023, LRZ.legal/2023Rn387

05.10.2022

„Kartellschadensersatzprozesse laufen in Deutschland zu lang!“

Auf D'Kart gibt es einen Blogbeitrag (hier klicken) von Prof. Dr. Johannes Heyers LL.M. über die Probleme mit überlangen und komplizierten Schadensersatzverfahren in Deutschland.

12.09.2022

Der Marktmachtbericht des BKartA über die Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie 2021 – Hintergründe und Bewertung

20.07.2021

Klinikkooperationen bei Beschaffungen – kartell- und vergaberechtliche Fragestellungen

Jahrbuch des forums vergabe 2020, S. 67 ff.

20.07.2021

Rücknahme eines Übernahmeangebots

Der Aufsichtsrat 2021, S. 92 ff.

15.07.2021

EuG aktuell: Gericht der Europäischen Union erklärt BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen für nichtig

Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis (UWP), Ausgabe 2/2021, S. 147 – 150
Den Beitrag finden Sie hier.

16.03.2021

Editorial: Krankenhausfusionskontrolle nach der 10. GWB-Novelle – ein großer Wurf?, NZKart 2021, 137

Der Artikel ist aufrufbar auf der Seite vom VERLAG C.H.BECK oHG.

Aktuelles
Aulinger Insights 07.03.2024 Firmenlauf 2024
Pressemitteilung 12.02.2024 Mit „Volldampf“ in die Zukunft
Fachbeitrag 05.12.2023 Arbeitsleistung im Homeoffice
Aulinger Insights 27.10.2023 75. Jubiläum Aulinger
Aulinger Insights 10.07.2023 Verleihung des 16. Aulinger-Preises
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