Corona Update

Kündigung wegen Entwendung von Desinfektionsmitteln

Fachbeitrag
Arbeitsrecht

LAG Düsseldorf, Urt. v. 14.01. 2021, 5 Sa 483/20 | Die Corona-Pandemie hat auch zu dem ein oder anderen skurrilen Rechtsfall geführt:

Im März 2020, also in der Hochphase der Hamsterkäufe, fand eine Mitarbeiterin des Werkschutzes eines Arbeitgebers bei einer Fahrzeugkontrolle im Kofferraum eines Arbeitnehmers eine Literflasche Desinfektionsmittel und eine Rolle Handtuchpapier – die laut Gericht „unter Beachtung der Corona bedingten Knappheit“ zum damaligen Zeitpunkt ca. 40,00 € (!) wert waren. Der Arbeitgeber kündigte mit Zustimmung des Betriebsrats fristlos. Im Kündigungsschutzverfahren zeigte sich der Arbeitnehmer überrascht: er habe in bester Absicht gehandelt – er wollte nämlich sicherstellen, dass das Desinfektionsmittel dienstlich verwendet werden könne. In den Nachtschichten seien diese mehrfach nicht verfügbar gewesen. Er habe sie daher in sein Fahrzeug gelegt, damit er und seine Kollegen regelmäßig dort hingehen und ihre Hände desinfizieren konnten. Der Parkplatz war tatsächlich nicht weiter von seinem Arbeitsplatz entfernt als das Depot für Desinfektionsmittel.

Trotz dieser eigenwilligen Begründung und der damaligen „Notlage“ hatte das Gericht kein Einsehen: die Klage wurde abgewiesen. Selbst wenn der Arbeitnehmer die Absicht gehabt hätte, das Desinfektionsmittel nur während der Arbeitszeit zu benutzen, hätte er es gerade im Hinblick auf die bestehende Knappheit jedenfalls seinen Kollegen entzogen. Diese hatte er leider auch nicht über das für sie „reservierte“ Desinfektionsmittel informiert. Ein Arbeitnehmer, der in Zeiten einer Pandemie dringend benötigtes Desinfektionsmittel dem Zugriff seines Arbeitgebers und seiner Kollegen entzieht, obwohl er weiß, dass dieses Desinfektionsmittel schwer zu beschaffen ist, müsse mit einer Kündigung rechnen.

Arbeitsrechtlich interessant ist der Streit der Parteien über die Betriebsratsanhörung: der Betriebsrat hatte der Kündigung bereits am Tag nach Übergabe des Anhörungsschreibens zugestimmt. Am Folgetag wurde die Kündigung übergeben. Die gesetzliche 3-Tages-Frist für die Äußerung des Betriebsrats war also noch nicht abgelaufen, so dass der Arbeitnehmer die verfrühte Kündigung rügte. Das Gericht konnte daher noch einmal die Anforderungen an eine Kündigung vor Fristablauf deutlich machen: das Beteiligungsverfahren endet schon mit Eingang einer abschließenden Äußerung des Betriebsrates. Dann kann gekündigt werden. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber der Erklärung unzweifelhaft entnehmen kann, dass es sich um eine abschließende Stellungnahme handelt und dass der Betriebsrat unter keinen Umständen mehr eine weitere Äußerung abgeben werde. Dafür bedürfe es besonderer Anhaltspunkte. Im Falle einer abschließenden Erklärung zur Kündigungsabsicht, wie hier, liegen diese vor.

Praxistipp

Insbesondere dann, wenn der Betriebsrat nur Erwägungen, Bedenken oder auch positive Argumente mitteilt, aber nicht ausdrücklich erklärt, der Kündigung zuzustimmen oder diese abzulehnen, sollte eine Nachfrage beim Betriebsratsvorsitzenden erfolgen. Anderenfalls kann die Kündigung schon aufgrund der vorzeitigen Abgabe der Erklärung unwirksam sein.

Veranstaltungen
14.05.2024 Vergabe-Symposium 2024

Jahrhunderthalle Bochum
An der Jahrhunderthalle 1

44793 Bochum

Anfahrt

23.05.2024 JurStart Münster 2024

Auf dem Gelände der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster

Universitätsstraße 14 - 16
48143 Münster

28.05.2024 ruhrSUMMIT 2024

Jahrhunderthalle Bochum

15.06.2024 Jobbörse Sekundarschule am Stoppenberg

Sekundarschule am Stoppenberg

Im Mühlenbruch 47

45141 Essen

26.06.2024 Informationstag WASSER 2024

Stadthalle Oberursel (Taunus)
Rathausplatz 2
61440 Oberursel

29.10.2024 Fakultätskarrieretag 2024 - Aulinger bei der Karrieremesse an der RUB

Ruhr-Universität Bochum
Veranstaltungszentrum (Saal 2b + 3)
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

11.12.2024 Studien- und Berufswahlmesse - Hildegardis-Schule 2024

Hildegardis-Schule Bochum

Klinikstr. 1

44791 Bochum

Aktuelles
Aulinger Insights 07.03.2024 Firmenlauf 2024
Pressemitteilung 12.02.2024 Mit „Volldampf“ in die Zukunft
Aulinger Insights 27.10.2023 75. Jubiläum Aulinger
Aulinger Insights 10.07.2023 Verleihung des 16. Aulinger-Preises
Aulinger Insights 29.06.2023 Rückblick VfL Charity Golfturnier
Aulinger Insights 26.06.2023 Aulinger Sommerfest 2023
Pressemitteilung 01.10.2022 JUVE-Handbuch 2022
Pressemitteilung 06.07.2022 Handelsblatt Auszeichnung
Pressemitteilung 21.06.2022 Interview mit Frau Dr. Nicola Ohrtmann
Pressemitteilung 16.12.2019 Aulinger Fellows Stipendium 2020
Aulinger Insights 14.08.2019 Ausbildungsstart 2019 bei Aulinger
Pressemitteilung 08.07.2019 Aulinger-Preis 2019
News 27.05.2019 Whistleblower
Pressemitteilung 25.03.2019 Neue Managing Partner bei Aulinger