Fortbildungsverträge

Erweiterte Spielräume bei der Kostenübernahme

Fachbeitrag
Arbeitsrecht

LAG Düsseldorf, Urt. V. 14.04.2021, 4 Sa 579/20 | Arbeitgeber, die die Kosten von Fortbildungen für ihre Arbeitnehmer übernehmen, verfolgen damit in der Regel eigene betriebliche Zwecke, nämlich die Verwertung des erlangten Wissens in der betrieblichen Praxis. Deshalb wird üblicherweise vereinbart, dass die Fortbildungskosten von der Arbeitnehmerin zurückzuzahlen sind, wenn sie innerhalb einer bestimmten Zeit nach Abschluss der Fortbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Solche Vereinbarungen unterliegen engen Grenzen, etwa hinsichtlich ihrer Transparenz, der Anlässe, aus denen eine Rückzahlung verlangt werden kann, der höchstmöglichen Bindungsdauer etc.

Diese Grenzen gelten aber nicht in jedem Fall: Das LAG Düsseldorf hatte über den Fall einer Arbeitnehmerin zu entscheiden, die aus eigenem Entschluss ein nebenberufliches Bachelorstudium aufgenommen hatte. Erst neun Monate später vereinbarte der Arbeitgeber mit ihr die Übernahme der Kosten dieses Studiums. Die Arbeitnehmerin unterzeichnete eine Verpflichtung, diese Kosten zurückzuzahlen, wenn das Dienstverhältnis auf ihren Wunsch oder aus einem von ihr zu vertretenden Grunde endete. Für jeden vollen Monat der Beschäftigung nach dem Ende der Fortbildung sollte ihr 1/36 des Aufwendungsbetrages erlassen werden.

Nach den Maßstäben des Bundesarbeitsgerichts für Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungsvereinbarungen wäre diese Regelung aus verschiedenen Gründen unwirksam gewesen. Das LAG Düsseldorf bestätigte jedoch die Rückzahlungspflicht. Die hohen Maßstäbe des BAG seien hier nicht in jedem Punkt anzuwenden, weil es sich um die bloße Übernahme von bereits unabhängig von dem Arbeitsverhältnis eingegangenen Fortbildungskosten handelte. Die Arbeitnehmerin sei diese Verpflichtung aus eigenen Stücken, ohne jede Veranlassung durch den Arbeitgeber und unabhängig vom Arbeitsverhältnis eingegangen. Ihr Studium stelle sich somit nicht als Investition des Arbeitgebers dar, deren Kostenabwälzung die Arbeitnehmerin für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens unangemessen benachteiligen könne.

Daher war die Rückzahlungsklausel wirksam und die Klägerin musste aufgrund ihres vorzeitigen Ausscheidens einen Teil der Studien Kosten zurückzahlen.

Praxistipp

Das LAG stellt allerdings klar, dass auch solche Vereinbarungen als AGB inhaltlich überprüft werden. Insbesondere müssen sie transparent sein und auch sie dürfen nicht unangemessen benachteiligen. Das Urteil gibt Arbeitgebern aber in bestimmten Konstellationen, in denen der Mitarbeiter die Fortbildung auf jeden Fall und unabhängig von seiner Förderung absolviert, größeren Handlungsspielraum.

Veranstaltungen
14.05.2024 Vergabe-Symposium 2024

Jahrhunderthalle Bochum
An der Jahrhunderthalle 1

44793 Bochum

Anfahrt

23.05.2024 JurStart Münster 2024

Auf dem Gelände der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster

Universitätsstraße 14 - 16
48143 Münster

28.05.2024 ruhrSUMMIT 2024

Jahrhunderthalle Bochum

15.06.2024 Jobbörse Sekundarschule am Stoppenberg

Sekundarschule am Stoppenberg

Im Mühlenbruch 47

45141 Essen

26.06.2024 Informationstag WASSER 2024

Stadthalle Oberursel (Taunus)
Rathausplatz 2
61440 Oberursel

29.10.2024 Fakultätskarrieretag 2024 - Aulinger bei der Karrieremesse an der RUB

Ruhr-Universität Bochum
Veranstaltungszentrum (Saal 2b + 3)
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

11.12.2024 Studien- und Berufswahlmesse - Hildegardis-Schule 2024

Hildegardis-Schule Bochum

Klinikstr. 1

44791 Bochum

Aktuelles
Aulinger Insights 07.03.2024 Firmenlauf 2024
Pressemitteilung 12.02.2024 Mit „Volldampf“ in die Zukunft
Aulinger Insights 27.10.2023 75. Jubiläum Aulinger
Aulinger Insights 10.07.2023 Verleihung des 16. Aulinger-Preises
Aulinger Insights 29.06.2023 Rückblick VfL Charity Golfturnier
Aulinger Insights 26.06.2023 Aulinger Sommerfest 2023
Pressemitteilung 01.10.2022 JUVE-Handbuch 2022
Pressemitteilung 06.07.2022 Handelsblatt Auszeichnung
Pressemitteilung 21.06.2022 Interview mit Frau Dr. Nicola Ohrtmann
Pressemitteilung 16.12.2019 Aulinger Fellows Stipendium 2020
Aulinger Insights 14.08.2019 Ausbildungsstart 2019 bei Aulinger
Pressemitteilung 08.07.2019 Aulinger-Preis 2019
News 27.05.2019 Whistleblower
Pressemitteilung 25.03.2019 Neue Managing Partner bei Aulinger