Seit dem 01. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für alle Unternehmen und Unternehmensgruppen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Damit hat sich der Kreis der unmittelbar Betroffenen noch einmal deutlich erweitert.
Zahlreiche Unternehmen, die bisher nur mittelbar durch ihre Kunden in die Pflicht genommen wurden, sehen sich bei der Implementierung der Sorgfaltspflichten des LkSG vor neue Herausforderungen gestellt.
Gemeinsam mit der Kanzlei PARK nehmen wir dies zum Anlass, um Ihnen zu erläutern, welche Herausforderungen dies sind und wie diesen innerhalb des Unternehmens, aber auch im Verhältnis zu Ihren Vertragspartnern angemessen und effektiv begegnet werden kann.
Herr Rechtsanwalt Andreas Vogelpoth (Aulinger) wird insbesondere erläutern, welche Unternehmen seit dem 01.01.2024 unmittelbar von den Regelungen des Lieferkettengesetzes erfasst sind und welche Auswirkungen sich im Verhältnis zu den eigenen Zulieferern ergeben. Herr Rechtsanwalt Joshua Pawel, LL.M. (PARK) wird insbesondere zum Umfang der bestehenden Verpflichtungen, zu internen Maßnahmen und den Folgen etwaiger Verstöße vortragen.
Hierfür laden wir Sie herzlich zu unserer Veranstaltung am 22. Februar um 17.00 Uhr ein.
Zum Ausklang der Veranstaltung mit Gelegenheit zum Austausch laden wir zu einem kleinen Imbiss ein.
Wir würden uns freuen, Sie – oder gerne einen Vertreter oder eine Vertreterin aus Ihrem Hause – am 22. Februar bei uns begrüßen zu dürfen. Bitte melden Sie sich bis zum 14. Februar 2024 an. Ihre Teilnahme werden wir Ihnen dann gesondert bestätigen.