Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen nach § 240 AO

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen nach § 240 AO
Fachbeitrag
Steuerrecht

Werden vom Finanzamt Steuernachzahlungen festgesetzt, können bekanntermaßen Zinsen und/oder Säumniszuschläge anfallen. Die Verzinsung betrifft dabei den Zeitraum bis zum Wirksamwerden der (neuen) Steuerfestsetzung. Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachforderung fallen (bei Nichtzahlung) Säumniszuschläge an.

Bis vor wenigen Jahren galt für die Verzinsung ein Zinssatz von 6% p.a., den das Bundesverfassungsgericht aber in seiner Entscheidung vom 08.07.2021 für den Zeitraum ab dem 01.01.2019 für verfassungswidrig erklärt hat. Der Gesetzgeber hat daraufhin mit § 238 Abs. 1a AO eine Neuregelung geschaffen, wonach die Verzinsung (von Ausnahmen abgesehen) aktuell grundsätzlich nur noch 1,8% p.a. beträgt.

Seitdem sind immer wieder auch hinsichtlich der Säumniszuschläge nach § 240 AO verfassungsrechtliche Zweifel geäußert worden, da diese mit 12 % sogar doppelt so hoch sind wie der für verfassungswidrig erklärte Zinssatz.

Diverse Entscheidungen aus den letzten Monaten zeigen, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge sogar zwischen den einzelnen Senaten des Bundesfinanzhofs streitig ist. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (sog. AdV-Verfahren), in denen keine abschließende Prüfung der Angelegenheit durch die Gerichte stattfindet, haben mindestens drei Senate „ernstliche Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit geäußert, während andere Senate das Gegenteil vertreten, da die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Zinsen nicht auf die Regelungen bzgl. der Säumniszuschläge übertragbar sei. Mit den Säumniszuschlägen werde nämlich ein anderer Zweck verfolgt als mit den Zinsen, weshalb erstere höher ausfallen dürften.

Soweit ersichtlich, hat es bisher keine Hauptsacheentscheidung des Bundesfinanzhofs zu dieser Thematik bzgl. des Zeitraums ab dem 01.01.2019 gegeben. In einem solchen Hauptsacheverfahren könnte letztlich auch nur das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit (positiv) feststellen – entweder auf Vorlage des Bundesfinanzhofs oder aufgrund einer Verfassungsbeschwerde eines Steuerpflichtigen, wenn der Bundesfinanzhof die bisherigen Regelungen für verfassungskonform hält.

Teilweise liest man deshalb unter Bezugnahme auf lediglich einzelne Entscheidungen, dass die Höhe der Säumniszuschläge verfassungskonform sei. Dies ist nach unserer Einschätzung derzeit aber noch keineswegs entschieden. Betroffene Steuerpflichtige sollten daher die Erhebung eines Rechtbehelfs prüfen lassen. Dabei ist insbesondere auch ein Verfahren einzuhalten, das sich in gewissen Einzelheiten von dem sonst üblichen unterscheidet.

Veranstaltungen
14.05.2024 Vergabe-Symposium 2024

Jahrhunderthalle Bochum
An der Jahrhunderthalle 1

44793 Bochum

Anfahrt

23.05.2024 JurStart Münster 2024

Auf dem Gelände der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster

Universitätsstraße 14 - 16
48143 Münster

28.05.2024 ruhrSUMMIT 2024

Jahrhunderthalle Bochum

15.06.2024 Jobbörse Sekundarschule am Stoppenberg

Sekundarschule am Stoppenberg

Im Mühlenbruch 47

45141 Essen

26.06.2024 Informationstag WASSER 2024

Stadthalle Oberursel (Taunus)
Rathausplatz 2
61440 Oberursel

29.10.2024 Fakultätskarrieretag 2024 - Aulinger bei der Karrieremesse an der RUB

Ruhr-Universität Bochum
Veranstaltungszentrum (Saal 2b + 3)
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

11.12.2024 Studien- und Berufswahlmesse - Hildegardis-Schule 2024

Hildegardis-Schule Bochum

Klinikstr. 1

44791 Bochum

Aktuelles
Aulinger Insights 07.03.2024 Firmenlauf 2024
Pressemitteilung 12.02.2024 Mit „Volldampf“ in die Zukunft
Aulinger Insights 27.10.2023 75. Jubiläum Aulinger
Aulinger Insights 10.07.2023 Verleihung des 16. Aulinger-Preises
Aulinger Insights 29.06.2023 Rückblick VfL Charity Golfturnier
Aulinger Insights 26.06.2023 Aulinger Sommerfest 2023
Pressemitteilung 01.10.2022 JUVE-Handbuch 2022
Pressemitteilung 06.07.2022 Handelsblatt Auszeichnung
Pressemitteilung 21.06.2022 Interview mit Frau Dr. Nicola Ohrtmann
Pressemitteilung 16.12.2019 Aulinger Fellows Stipendium 2020
Aulinger Insights 14.08.2019 Ausbildungsstart 2019 bei Aulinger
Pressemitteilung 08.07.2019 Aulinger-Preis 2019
News 27.05.2019 Whistleblower
Pressemitteilung 25.03.2019 Neue Managing Partner bei Aulinger