Auch 2023 gibt es wieder einige wichtige Neuigkeiten aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die Personalverantwortliche kennen sollten. Das Bundesarbeitsgericht hat sich beispielsweise mit großem medialen Echo der Gleichbehandlung beim Entgelt gewidmet, aber auch der Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Besetzung von Stellen und den Folgen von Fehlern – beides zentrale Themen der Praxis. Und auch zu den Dauerbrennern des letzten Jahres – z.B. Urlaub und Arbeitszeiterfassung – gibt es Neues.
Also genug Anlass für unser nächstes Aulinger-Arbeitsrechtsfrühstück. Wir freuen uns darauf, Ihnen am 26.04.2023 diese und andere aktuelle Fragen des Arbeitsrechts vorzustellen und sie mit Ihnen zu erörtern.
Anschließend besteht wie üblich Zeit, bei einem kleinen Frühstück diese und andere Themen zu diskutieren.
Wir hoffen, Sie dazu bei uns begrüßen zu dürfen.