Europäische Verpackungsverordnung geplant

Fachbeitrag
Energie und Infrastruktur, Planung und Umwelt

Die Europäische Kommission hat am 30.11.2022 einen Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle veröffentlicht. Nach diesem Vorschlag soll die derzeit geltende Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Richtlinie 94/62/EG) durch eine Verordnung ersetzt werden.

Die Europäische Kommission möchte die teils divergierenden Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich des Verpackungsrechts durch eine Verordnung harmonisieren.

Das vorrangige Ziel der geplanten Verordnung besteht wie bei der Richtlinie darin, Verpackungsabfälle zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll jeder Mitgliedstaat das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen im Vergleich zu 2018 um 5 % bis 2030, um 10 % bis 2035 und um 15 % bis 2040 verringern.

Der Verordnungs-Entwurf der Europäischen Kommission sieht dazu zahlreiche Maßnahmen vor. Unternehmen müssen beispielsweise einen gewissen Anteil bestimmter Produkte in wiederverwendbaren oder wiederbefüllbaren Verpackungen anbieten. Die Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, Pfand- und Rücknahmesysteme auszuweiten. Eine weitere Maßnahme ist die Einführung einheitlicher Kennzeichnungen von Verpackungen sowie Abfallbehältern, um eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Es werden Vorgaben für die Gestaltung von Verpackungen gemacht. Der Vorschlag sieht des Weiteren Vorgaben zur Minimierung (Gewicht und Volumen) und zur Kompostierbarkeit von Verpackungen vor. Weitere geplante Neuerungen sind Restriktionen beim Inverkehrbringen bestimmter Arten von Verpackungen (z.B. Verbot von Einweg-Miniatur-Verpackungen in Hotels).  

Im nächsten Schritt wird der Vorschlag vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten. Da es sich um eine Verordnung handeln wird, bedarf es im Anschluss keiner Umsetzung in nationales Recht. Vielmehr sind die europäischen Vorgaben unmittelbar zu beachten. Vor diesem Hintergrund bleibt somit abzuwarten, ob das Verpackungsgesetz, das die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle umsetzt, in dieser Form bestehen bleibt.

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