Das Hinweisgeberschutzgesetz – Ende der Umsetzungsfrist Mitte Dezember
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Betroffene Arbeitgeber sind danach zur Einrichtung einer „internen Meldestelle“ verpflichtet. Diese Verpflichtung betraf zunächst Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. Ab dem 17.12.2023 sind auch Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.
Am 28.11.2023 findet in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr in Bochum unser Praxis-Frühstück Hinweisgeberschutzgesetz statt. Hier stellt unser Partner Dr. Ralf Heine sowohl die rechtlichen Herausforderungen vor und diskutiert mit Ihnen praxisnahe Lösungsansätze. Hierzu zählen sowohl die einzelnen Schritte zur Planung, Ausgestaltung und Implementierung einer Meldestelle als auch die Verfahren und Prozesse, die nach Eingang einer Meldung einsetzen (sollten).
Im Anschluss an den fachlichen Austausch laden wir Sie gerne zu einem Frühstücks-Imbiss ein und freuen uns auf spannende Gespräche.