Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Jahr seine Rechtsprechung zur Darlegungslast bei Streitigkeiten über die Entgeltfortzahlung im Falle einer sog. Fortsetzungserkrankung konkretisiert. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen wichtige Praxisfragen im Hinblick auf den Themenkreis „Arbeitsunfähigkeit“ vorzustellen, sei es die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements oder die Entgeltfortzahlung in Fällen, in denen Arbeitnehmer nach einer Kündigung der Arbeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fernbleiben. Ebenfalls möchten wir Ihnen noch kurz die Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes und die sich daraus ergebenden Konsequenzen vorstellen.
Also genug Anlass für unser zweites Aulinger-Arbeitsrechtsfrühstück in diesem Jahr. Wir freuen uns darauf, Ihnen am 08.11.2023 diese und andere aktuelle Fragen des Arbeitsrechts vorzustellen und sie mit Ihnen zu erörtern.
Anschließend besteht wie üblich Zeit, bei einem kleinen Frühstück diese und andere Themen zu diskutieren.
Wir hoffen, Sie dazu bei uns begrüßen zu dürfen.