Die Leitung der Fachgruppe Recht der Gesundheitswirtschaft habe ich übernommen, da es sich um einen sehr dynamischen Bereich handelt, der aktuell großen Veränderungen unterworfen ist: die Medizin technisiert sich, Finanzinvestoren entdecken den Gesundheitsmarkt, in der Ärzteschaft vollzieht sich ein Generationswechsel. Ein Schwerpunkt in der Gesundheitswirtschaft liegt in der Gestaltung von Kooperationen (Ärztegesellschaften etc.) und der Übertragung von Arztpraxen.
Natürlich ist bei streitigen Auseinandersetzungen ein positiver Ausgang das Ziel, jedoch muss man als Anwalt wissen und Mandanten aufzeigen, dass nicht jede Auseinandersetzung „gewonnen“ werden kann. Bei mir wissen Mandanten, dass ich Dinge beim Namen benenne. Auch versuche ich immer‚ ihre Situation – ihr Geschäft, ihre Lebensumstände und Bedürfnisse – zu erfassen, um diese insbesondere bei der Festlegung der Ziele zu berücksichtigen.