Bei der Sanierung von Unternehmen ist schnelles und konzentriertes Handeln gefragt. Dafür betrachten wir Sanierungen nicht nur aus der insolvenzrechtlichen Brille, sondern haben immer auch das Gesellschafts- und Steuerrecht im Blick. Nur so können im Interesse aller Stakeholder belastbare Entscheidungen getroffen und gleichzeitig die handelnden Personen vor Haftungsrisiken geschützt werden
Durch meine langjährige Tätigkeit in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Sozietät mit Verwaltertätigkeiten habe ich auch die "andere Seite" kennengelernt. Das hilft mir, alle Aspekte einer Krisensituation beurteilen zu können. So schaffe ich einen Mehrwert über die reine Rechtsberatung hinaus.