BAG, Urt. v. 01.12.2020 – 9 AZR 102/20

Arbeitsvertragsrecht: Crowdworker können Arbeitnehmer sein

Fachbeitrag
Arbeitsrecht

Bislang wurden Crowdworker in der Rechtsprechung grundsätzlich in aller Regel als Selbstständige klassifiziert (LAG München, Urteil vom 04.12.2019, 8 Sa 146/19 und LAG Hessen, Urteil vom 14.02.2019, 19 Ta 350/18). Das BAG hat nun einen Crowdworker aufgrund der Gestaltung als Arbeitnehmer qualifiziert und damit erstmals Anhaltspunkte für die Vertragspraxis gegeben.

Das BAG hatte über folgenden Fall zu entscheiden:

Die Beklagte kontrolliert im Auftrag ihrer Kunden die Präsentationen von Markenprodukten im Einzelhandel und an Tankstellen. Diese Kontrolltätigkeit lässt sie durch Crowdworker ausführen. Auf der Grundlage einer „Basis-Vereinbarung“ und allgemeiner Geschäftsbedingungen bietet die Arbeitgeberin „Mikrojobs“ über eine Online-Plattform an. Nutzer können die Aufträge annehmen, ohne dazu verpflichtet zu sein. Für erledigte Aufträge werden dem Nutzer in seinem Nutzerkonto Erfahrungspunkte gutgeschrieben. Je mehr Erfahrungspunkte der Nutzer hat, desto mehr Aufträge kann er annehmen. Der Kläger führte für die Beklagte in einem Zeitraum von elf Monaten 2978 Aufträge aus, bevor sie ihm im Februar 2018 mitteilte, dass sie ihm zur Vermeidung weiterer Unstimmigkeiten keine Aufträge mehr anbiete.

Die Vorinstanzen hatten das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses verneint. Das BAG hat dagegen festgestellt, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestand.

Für ein Arbeitsverhältnis spreche vorliegend, dass der Kläger seine Tätigkeit nicht nach Ort, Zeit und Inhalt frei gestalten konnte. Der Kläger habe in arbeitnehmertypischer Weise weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit geleistet. Hieran ändere auch nichts, dass er nicht zur Leistung verpflichtet war. Das System habe den Kläger dazu veranlasst, in dem Bezirk seines gewöhnlichen Aufenthaltes kontinuierlich Bündel einfacher, Schritt für Schritt vertraglich vorgegebener Kleinstaufträge anzunehmen, um diese persönlich zu erledigen. Erst ein mit der Anzahl durchgeführter Aufträge erhöhtes Level im Bewertungssystem ermöglicht, gleichzeitig mehrere Aufträge anzunehmen, um diese auf einer Route zu erledigen und damit faktisch einen höheren Stundenlohn zu erzielen.

Praxistipp

Bislang liegt lediglich die Pressemitteilung des Gerichts vor. Aus ihr wird aber bereits deutlich, dass es riskant ist, die Arbeitsschritte der Einzelaufträge detailliert und ohne Gestaltungsspielraum vorzugeben. Auch das Gesamtkonstrukt, aus dem sich zwar keine rechtliche Verpflichtung, aber die praktische Notwendigkeit ergibt, seine Arbeitskraft laufend zur Verfügung zu stellen, um ein angemessenes Entgelt zu erzielen, kann die Abhängigkeit im Sinne eines Arbeitsverhältnisses begründen.

Will der Anbieter den Vorteil eins eingearbeiteten qualifizierten Mitarbeiters nutzen, dann muss er ihm aber grundsätzlich auch den entsprechenden Sozialschutz gewähren. Maßgeblich ist aber natürlich weiterhin eine Prüfung im Einzelfall.

Veranstaltungen
14.05.2024 Vergabe-Symposium 2024

Jahrhunderthalle Bochum
An der Jahrhunderthalle 1

44793 Bochum

Anfahrt

23.05.2024 JurStart Münster 2024

Auf dem Gelände der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster

Universitätsstraße 14 - 16
48143 Münster

28.05.2024 ruhrSUMMIT 2024

Jahrhunderthalle Bochum

15.06.2024 Jobbörse Sekundarschule am Stoppenberg

Sekundarschule am Stoppenberg

Im Mühlenbruch 47

45141 Essen

26.06.2024 Informationstag WASSER 2024

Stadthalle Oberursel (Taunus)
Rathausplatz 2
61440 Oberursel

29.10.2024 Fakultätskarrieretag 2024 - Aulinger bei der Karrieremesse an der RUB

Ruhr-Universität Bochum
Veranstaltungszentrum (Saal 2b + 3)
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

11.12.2024 Studien- und Berufswahlmesse - Hildegardis-Schule 2024

Hildegardis-Schule Bochum

Klinikstr. 1

44791 Bochum

Aktuelles
Aulinger Insights 07.03.2024 Firmenlauf 2024
Pressemitteilung 12.02.2024 Mit „Volldampf“ in die Zukunft
Aulinger Insights 27.10.2023 75. Jubiläum Aulinger
Aulinger Insights 10.07.2023 Verleihung des 16. Aulinger-Preises
Aulinger Insights 29.06.2023 Rückblick VfL Charity Golfturnier
Aulinger Insights 26.06.2023 Aulinger Sommerfest 2023
Pressemitteilung 01.10.2022 JUVE-Handbuch 2022
Pressemitteilung 06.07.2022 Handelsblatt Auszeichnung
Pressemitteilung 21.06.2022 Interview mit Frau Dr. Nicola Ohrtmann
Pressemitteilung 16.12.2019 Aulinger Fellows Stipendium 2020
Aulinger Insights 14.08.2019 Ausbildungsstart 2019 bei Aulinger
Pressemitteilung 08.07.2019 Aulinger-Preis 2019
News 27.05.2019 Whistleblower
Pressemitteilung 25.03.2019 Neue Managing Partner bei Aulinger