Datenschutzrecht - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.04.2019, 5 Sa 371/18

Zulässigkeit der Beauftragung eines Privatdetektivs

Fachbeitrag
Datenschutzrecht

Ein Streit um eine Versetzung bot dem LAG Rheinland-Pfalz Gelegenheit, sich zu den Voraussetzungen der Beauftragung eines Privatdetektivs mit der Überwachung von Arbeitnehmern zu äußern. Der Arbeitnehmer, der an der Pforte eines Wertstoffhofs beschäftigt war, wehrte sich gegen eine Versetzung an eine 36 km weiter entfernte Betriebsstätte. Der Arbeitgeber begründete diese Versetzung mit dem Verdacht, dass der Arbeitnehmer am Arbeitgeber vorbei Abfälle annahm und sich dafür bezahlen ließ. Zum Beweis bezog sich der Arbeitgeber auf Observationsberichte einer Detektei.

Eine Versetzung war nach dem Arbeitsvertrag zulässig. Sie erfordert jedoch immer eine Abwägung der beiderseitigen Interessen, so dass eine Begründung erforderlich ist, wenn der Arbeitnehmer wie hier durch längere Fahrtzeiten Nach­teile erleidet. Der Verdacht der Bestechlichkeit wäre selbst­verständlich ein ausreichender Grund. Der Kläger war jedoch der Auffassung, dass die Beauftragung eines Privatdetektivs seine Persönlichkeitsrechte verletzte und daher die Berichte im Gerichtsverfahren nicht verwertbar seien.

Das LAG sah das anders. Voraussetzung für eine gezielte Überwachung durch Privatdetektive ist gem. § 32 BDSG a.F. (§ 26 BDSG n.F.) ein dokumentierter Verdacht einer Straftat. Schon vor der Überwachung müssen also klare Anhaltspunk­te für eine Straftat vorliegen. Diese bestanden im vorliegen­den Fall vor allem in Hinweisen eines Kunden. Dass er nament­lich nicht genannt werden wollte und daher im Prozess ano­nym blieb, war nach Auffassung des LAG unerheblich. Er hatte beobachtet, dass mehrfach Kunden gezielt nach dem Kläger fragten und wieder wegfuhren, wenn er nicht anwe­send war. Andere Mitarbeiter lehnten es ab, sich zur Sache zu äußern, weil sie sich nicht einmischen wollten. Zudem war der Name des Klägers mehrfach bei Gesprächen im Zusam­menhang mit einer angeblichen Bestechlichkeit genannt worden. Diese Anhaltspunkte reichten dem Gericht für die Beauftragung einer Detektei.

Zwar waren die Verdachtsmomente im Vorfeld nicht schrift­lich dokumentiert worden. Dieser Verstoß führt aber nach Auffassung des LAG nicht dazu, dass die Erkenntnisse unver­wertbar sind, weil die Dokumentationspflicht nur die Recht­mäßigkeitskontrolle erleichtern solle.

Kurioses Detail: der Mitarbeiter berief sich auf Unzumutbar­keit der weiten Anfahrt, weil sein Mercedes der M-Klasse auf 100 Kilometer 11 Liter Dieselkraftstoff verbrauche. Das Ge­richt wies ihn etwas süffisant darauf hin, dass er seine Belas­tung ja „durch die Anschaffung eines angemessenen Pkw“ reduzieren könne.

Praxistipp

Auch wenn die fehlende Dokumentation hier nicht entschei­dend war, empfiehlt es sich dringend, vor Beauftragung einer Detektei ebenso wie vor Durchführung vergleichbarer Maßnahmen die Verdachtsmomente, die gegen den Mitar­beiter sprechen, schriftlich festzuhalten. Das erleichtert die Argumentation bei späteren Streitigkeiten und schützt vor voreiligen Aktivitäten.

Veranstaltungen
14.05.2024 Vergabe-Symposium 2024

Jahrhunderthalle Bochum
An der Jahrhunderthalle 1

44793 Bochum

Anfahrt

23.05.2024 JurStart Münster 2024

Auf dem Gelände der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster

Universitätsstraße 14 - 16
48143 Münster

28.05.2024 ruhrSUMMIT 2024

Jahrhunderthalle Bochum

15.06.2024 Jobbörse Sekundarschule am Stoppenberg

Sekundarschule am Stoppenberg

Im Mühlenbruch 47

45141 Essen

26.06.2024 Informationstag WASSER 2024

Stadthalle Oberursel (Taunus)
Rathausplatz 2
61440 Oberursel

29.10.2024 Fakultätskarrieretag 2024 - Aulinger bei der Karrieremesse an der RUB

Ruhr-Universität Bochum
Veranstaltungszentrum (Saal 2b + 3)
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

11.12.2024 Studien- und Berufswahlmesse - Hildegardis-Schule 2024

Hildegardis-Schule Bochum

Klinikstr. 1

44791 Bochum

Aktuelles
Aulinger Insights 07.03.2024 Firmenlauf 2024
Pressemitteilung 12.02.2024 Mit „Volldampf“ in die Zukunft
Aulinger Insights 27.10.2023 75. Jubiläum Aulinger
Aulinger Insights 10.07.2023 Verleihung des 16. Aulinger-Preises
Aulinger Insights 29.06.2023 Rückblick VfL Charity Golfturnier
Aulinger Insights 26.06.2023 Aulinger Sommerfest 2023
Pressemitteilung 01.10.2022 JUVE-Handbuch 2022
Pressemitteilung 06.07.2022 Handelsblatt Auszeichnung
Pressemitteilung 21.06.2022 Interview mit Frau Dr. Nicola Ohrtmann
Pressemitteilung 16.12.2019 Aulinger Fellows Stipendium 2020
Aulinger Insights 14.08.2019 Ausbildungsstart 2019 bei Aulinger
Pressemitteilung 08.07.2019 Aulinger-Preis 2019
News 27.05.2019 Whistleblower
Pressemitteilung 25.03.2019 Neue Managing Partner bei Aulinger