Seit dem 15.02.2025 galt in NRW ein gesetzliches sechsmonatiges Windenergie-Moratorium. Zulassungsanträge für Windenergieanlagen, die sich außerhalb von Windenergiegebieten der in Aufstellung befindlichen vorgesehenen Regionalpläne befanden, durften danach nicht beschieden werden (§ 36a Abs. 1 LPlG NRW, wir berichteten hier). Da die Regionalplanverfahren in den Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf und Münster mittlerweile abgeschlossen sind, war das Moratorium zuletzt nur noch in den verbleibenden Planungsregionen Köln und Regionalverband Ruhr relevant. Auch dort ist das Moratorium aber am 15.08.2025 abgelaufen.
Die Landesregierung NRW plant nun die Verlängerung um sechs Monate, also bis zum 15.02.2026, und hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Die erste Lesung ist Mitte September vorgesehen.
Mit der Verlängerung des Moratoriums soll den Planungsregionen Köln und Regionalverband Ruhr die Zeit verschafft werden, um ihre Regionalplanverfahren abzuschließen. Die Verlängerung soll nahtlos an das Auslaufen des bisherigen Moratoriums anknüpfen, weshalb das Gesetz rückwirkend zum 15.08.2025 in Kraft gesetzt werden soll. Inhaltliche Änderungen sind nicht beabsichtigt. Bisherige Ausnahmen vom Moratorium werden also beibehalten, was insbesondere Repowering-Vorhaben betrifft (§ 36a Abs. 2 LPlG NRW).
Wichtig: Das Gesetz zur Verlängerung des Moratoriums ist erst anzuwenden, wenn es vom Landtag beschlossen und anschließend verkündet wurde. Stand heute gilt in den Planungsregionen Köln und Ruhrgebiet somit kein Moratorium. Anlagenbetreiber mit anhängigen Zulassungsanträgen können und sollten daher Druck auf die Genehmigungsbehörden machen, diese Anträge zu bescheiden.