Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 12/2024, Seite 495
Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch das Bundesverwaltungsgericht haben erneut den Umweltverbänden mehr Klagerechte zugebilligt, als der deutsche Gesetzgeber dies im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vorgesehen hat. Die Klagerechte musste erweitert werden, um der Aarhus- Konvention und dem europäischen Rechts Genüge zu tun. Zur Umsetzung dieser Rechtsprechung soll das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz novelliert und die neuen Klagerecht aufgenommen werden. Die Bundesregierung hatte Ende September 2024 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nun vor der Wahl nicht mehr verabschiedet werden dürfte. Allerdings gelten die erweiterten Klagerechte der Umweltverbände aufgrund der Rechtsprechung auch jetzt schon, ohne Umsetzung in das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Die Rechtsprechung, aber auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2024 werden in dem Beitrag dargestellt.