Aktuelles zu Corona

UPDATE Unternehmensfinanzierung | April 2020

Fachbeitrag

Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat die KfW neben den bereits bestehenden Förderprogrammen ein weiteres öffentlich gefördertes Kreditprogramm aufgelegt, das den Zugang zu Krediten erleichtern und beschleunigen soll. Dabei handelt es sich um den sogenannten

KfW-Schnellkredit.

Dieser kann nach Angaben der KfW ab dem 15.04.2020 über Hausbanken und Finanzierungspartner beantragt werden.

Die wesentlichen Eckpunkte der Förderung durch einen KfW-Schnellkredit sind

  • 100-prozentige Absicherung des Risikos der finanzierenden Bank
  • für Kredite von bis zu 500.000,00 € (für Unternehmen mit mindestens 10 jedoch nicht mehr als 50 Mitarbeitern) und für Kredite von bis zu 800.000,00 € (für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern); die jeweilige Sicherung ist jedoch auf 25 % des Jahresumsatzes des Jahres 2019 beschränkt
  • Sicherheiten gegenüber den finanzierenden (Hausbanken) sind nach Angaben der KfW nicht erforderlich; dies würde grundsätzlich auch Bürgschaften durch Gesellschafter und / oder Geschäftsführer für die Rückführung des Kredites einschließen und damit bei entsprechender Umsetzung das persönliche Haftungsrisiko der Unternehmer, jedenfalls bei Aufnahme des Darlehens über eine Kapitalgesellschaft, erheblich einschränken.

Wesentliche Voraussetzungen und Einschränkungen des KfW-Schnellkredits sind

  • das Unternehmen ist mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt aktiv
  • im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2017 bis 2019 oder im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Gewinn erwirtschaftet
  • der Kredit dient nicht der Umschuldung oder Ablösung von bestehenden Krediten
  • der Kredit dient nicht der Nachfinanzierung, Anschlussfinanzierung oder Prolongation eines abgeschlossenen Vorhabens

Weitere Einschränkungen der Förderung durch das KfW-Schnellkreditprogramm sind

  • der Ausschluss von Unternehmen, die sich bereits zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten befunden haben
  • der Ausschluss von Unternehmen, die während der Kreditlaufzeit Gewinne oder Dividenden ausschütten. Ausnahmen gelten für marktübliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäftsinhaber natürliche Personen)

Das neue Kreditprogramm der KfW stellt innerhalb seiner Grenzen eine Erweiterung der Absicherung des Ausfallrisikos sowie eine Absenkung der erforderlichen Absicherung der finanzierenden Banken dar und erleichtert daher grundsätzlich die risikoärmere Kreditvergabe an von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffene Unternehmen.

 

 

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