Aktuelles zu Corona

UPDATE Unternehmensfinanzierung | März 2020

Fachbeitrag

Coronavirus – Was tun bei Liquiditätsengpässen?

Welche Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung bestehen bei Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise?

Die Bundesregierung hat zum Schutz von Unternehmen und Unternehmern vor Gefahren im Zusammenhang mit der Corona-Krise die Möglichkeiten der Finanzierung und Absicherung durch Institute wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Bürgschaftsbank und die NRW Bank erheblich ausgeweitet.

Dies betrifft z.B. Maßnahmen wie

  • stille Beteiligungen in Höhe von bis zu 75.000,00 € zur Sicherung der Liquidität unmittelbar durch die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW
  • Absicherung von Krediten durch die KfW je nach Größe und Dauer des Bestehens des Unternehmens
  • Absicherung von Krediten durch die Bürgschaftsbank NRW in Form von Expressbürgschaften

Daneben gibt es verschiedene Förderprogramme mit denen betroffenen Unternehmen Soforthilfen gewährt werden, wie z.B.

  • Soforthilfeprogramm des Bundes mit direkten Zuschüssen von 9.000,00 € bzw. 15.000,00 €
  • bestehende oder geplante Förderprogramme der Bundesländer zur Aufstockung und Ergänzung der Bundesförderung (bspw. des Landes NRW mit einer Förderung von bis zu 25.000,00 €; die Förderung kann nach derzeitiger Planung ab dem 27.03.2020 beantragt werden)

Hinweis:
Die Absicherung der Darlehen im Rahmen der Förderprogramme insb. von KfW und Bürgschaftsbanken führt in der Regel zu einer einfacheren Vergabe von Darlehen durch die besicherten Finanzierungspartner. Teils ist daneben eine Bürgschaft der beteiligten Unternehmer oder deren persönliche Haftung für die aufgenommenen Verbindlichkeiten erforderlich oder Folge der unternehmerischen Betätigung in bestimmten Rechtsformen (bspw. einer oHG). Durch die Haftung der KfW oder Bürgschaften der öffentlicher Kreditinstitute / Bürgschaftsbanken wird diese Haftung häufig nicht ausgeschlossen, so dass die konkreten Bedingungen der Finanzierung, ihrer Absicherung und deren Auswirkungen stets genau geprüft werden sollten.

Welche Förderinstrumente bestehen und wie kann die Förderung abgerufen werden?

Nachfolgend stellen wir Ihnen wesentliche Förderinstrumente in Grundzügen vor. Weitere Einzelheiten, Antragsund Fördervoraussetzungen können Sie den Veröffentlichungen der jeweiligen Förderer entnehmen. Wie die finanzielle Förderung abgerufen werden kann, hängt von der Art der finanziellen Förderung sowie davon ab, wer die Förderung zur Verfügung stellt.

KfW- Programme

Die Förderprogramme der KfW wurden teils durch das KfW-Sonderprogramm 2020 für Unternehmen ausgeweitet, die sich bis zum 31.12.2019 nicht in Finanzierungsschwierigkeiten befunden haben, jedoch aufgrund der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

ERP-Gründerkredit Startgeld

Für kleinere Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, können Absicherungen für Betriebsmittelkredite, die nicht für Investitionen aufgenommen werden, in Höhe von bis zu 30.000,00 € beantragt werden (insgesamt max. 100.000,00 €). Die Finanzierung erfolgt über ein Kreditinstitut (z.B. die Hausbank) oder einen anderen Finanzierungspartner, der durch die KfW in Höhe von bis zu 80 % (90 % bei kleinen und mittleren Unternehmen – KMU) der Kreditsumme abgesichert ist.

ERP-Gründerkredit Universell

Für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von bis zu 500 Mio. €, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, konnten bislang Absicherungen von Krediten bis zu 25 Mio. € beantragt werden; auch in diesem Fall erfolgte die Finanzierung über ein Kreditinstitut (z.B. die Hausbank) oder einen anderen Finanzierungspartner, der durch die KfW in Höhe von bis zu 80 % (90 % KMU) der Kreditsumme abgesichert ist. Die Möglichkeiten der Absicherung der Unternehmensfinanzierung werden zur Bekämpfung der Krise sollen auf Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 2,0 Mrd. € und auf Kredite von bis zu 200 Mio. € ausgedehnt werden.

ERP-Unternehmerkredit

Für Unternehmen, die bereits seit mehr als 5 Jahren am Markt sind, können Kredite in Höhe von bis zu 200 Mio. € in Höhe von 80 % (90 % KMU) zugunsten der finanzierenden Banken abgesichert werden. Auch die Möglichkeit zur Absicherung im Rahmen des ERP-Unternehmerkreditprogramms sollen auf größere Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 2,0 Mrd. € ausgeweitet werden.

Kredit für Wachstum

Bisher beschränkte sich die Förderung durch das Programm Kredit für Wachstum auf die Förderung von Vorhaben, die allgemeine Unternehmensfinanzierung, zu der auch die Liquiditätssicherung über Betriebsmittel zählt, war hingegen ausgeschlossen. Das Förderprogramm wird nunmehr auch auf die allgemeine Unternehmensfinanzierung ausgeweitet und bezieht auch größere Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von bis zu 5,0 Mrd. € ein.

Hinweis:
Die Förderungen sind jeweils über die Hausbank bzw. den Finanzierungspartner zu beantragen, nicht bei der KfW selbst.

Darlehen unter Beteiligung öffentlicher Banken und Bürgschaftsbanken (z.B. NRW Bank)

Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen:

  • Expressbürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige der freien Berufe, die seit mindestens 3 Jahren bestehen, für Betriebsmittelkredite bis zu 250.000,00 €; die Bürgschaftsbank übernimmt Bürgschaften von bis zu 80 % des Kreditbetrages gegenüber den finanzierenden Kreditinstituten; die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
  • Bürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige der freien Berufe für Kredite bis zu 3,125 Mio. €; Besicherung bis zu 80 % (max. Bürgschaftshöhe 2,5 Mio. €)

Eine Ausweitung der Bürgschaftsquoten auf bis zu 90 % ist geplant.

Hinweis:
Die Förderungen sind jeweils über die Hausbank bzw. den Finanzierungspartner oder online unter https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/ zu beantragen. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 200.000,00 € können auch bei einer (noch) nicht bestehenden Finanzierung über die Bürgschaftsbank beantragt werden.

Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW

  • im Rahmen verschiedener Beteiligungsprogramme kann eine unmittelbare Kapitalbeteiligung erfolgen; diese dürfen nach gegenwärtigem Stand allerdings nicht der Sanierung oder Umschuldung von Unternehmen dienen; zudem wird grundsätzlich eine Garantieübernahme durch die Gesellschafterin / den Gesellschafter erwartet
  • Stille Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW über den Mikromezzaninfonds Deutschland zur Liquiditätsfinanzierung in Höhe von bis zu 75.000,00 €; der Antrag ist unmittelbar bei der KBG NRW zu stellen

Hinweis:
Die Anträge auf eine Beteiligung durch die Kapitalbeteiligungs-gesellschaft NRW sind unmittelbar bei der Beteiligungsgesellschaft zu stellen.

Die Beteiligungen führen grundsätzlich nicht zu einer Beeinflussung der Geschäftsführungstrategie durch die Kapitalbeteiligungsgesellschaft, sind allerdings regelmäßig ergebnisunabhängig zu verzinsen.

Soforthilfen des Bundes

Zuschuss für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe

  • Einmalzahlung in Höhe von 9.000,00 € für 3 Monate bei maximal 5 Beschäftigten
  • Einmalzahlung in Höhe von 15.000,00 € für 3 Monate bei maximal 10 Beschäftigten

Geplante Voraussetzungen sind u.a. wirtschaftliche Schwierigkeiten infolge der Corona-Krise. Das Unternehmen darf sich nicht bereits vor März 2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.

Soforthilfen der Bundesländer

Die Bundesländer haben ihrerseits unterschiedliche Sofortprogramme aufgelegt oder angekündigt. Nordrhein-Westfalen hat eine Aufstockung der Soforthilfen des Bundes und deren Ausweitung auf eine größere Zahl an Unternehmen angekündigt, die nach derzeitigem Stand ab Freitag, den 27.03.2020, beantragt werden kann.

Dabei können ergänzend zu den Direktzuschüssen des Bundes erweiterte Einmalzahlungen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse beantragt werden. So können nach dem Sofortprogramm des Landes NRW nicht nur die Zuschüsse in Höhe von 9.000,00 € bzw. 15.000,00 € für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern aus dem Sofortprogramm des Bundes, sondern auch ein Zuschuss für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten in Höhe von bis zu 25.000,00 € beantragt werden.

Geplante Voraussetzung sind ebenfalls krisenbedingte Schwierigkeiten, die in den folgenden Fällen vorliegen sollen:

  • Reduzierung des monatlichen Umsatzes im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz des Vorjahres von mindestens 50 %
  • Betriebsschließung aufgrund behördlicher Anordnung wegen der Corona-Krise
  • die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um kurzfristige Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen

Daneben haben weitere Bundesländer wie z.B. Bayern und Hamburg Sofortprogramme aufgelegt, über die direkte Zuschüsse beantragt werden können.

Hinweis:
Die Antragstellung soll in NRW online erfolgen und u.a. unter www.wirtschaft.nrw möglich sein.

 

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