Nach verschiedenen Maßnahmen wie der Einführung des „Blauen Engel“ und der 2011 eingerichteten Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums fand das Thema „Nachhaltigkeit“ durch die Vergaberechtsreform im Jahr 2016 auch umfassend Eingang in die gesetzlichen Regelungen des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Danach gilt als Grundsatz eines jeden Vergabeverfahrens, dass Aspekte der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte zu berücksichtigen sind. Diese können in der Leistungsbeschreibung (§ 31 Abs. 3 VgV), als Eignungskriterien (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV) und als Zuschlagskriterien (§ 58 Abs. 2 VgV) definiert werden. Gleiches gilt auch im Bereich der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO) wie § 23 Abs. 2 und § 43 Abs. 2 UVgO zeigen.