Mit der im Juni 2020 veröffentlichten Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) liegt ein ganzes Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Schaffung dringend erforderlicher Rahmenbedingungen vor. Im Juli 2020 veröffentlichte zudem die EU-Kommission ihre Wasserstoffstrategie als Bestandteil des European Green Deal und eines der Kernelemente zur Erreichung der CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050.
Die Wasserstoffstrategien nehmen eine Vielzahl energetischer und industrieller Einsatzmöglichkeiten von Wasserstoff in den Fokus. So schnell wie möglich, jedenfalls aber langfristig soll primär grüner, also CO2-frei produzierter Wasserstoff, genutzt werden. Weil eine Bedarfsdeckung kurz- und mittelfristig allein mit grünem Wasserstoff nicht möglich ist, präsentieren sich die Strategien technologieoffen für Wasserstoff anderer Herkunft, vorzugsweise bilanziell CO2-neutral produziert wie blauer oder türkiser Wasserstoff.
Die NWS soll einen Handlungsrahmen für die künftige Erzeugung, den Transport, die Nutzung und Weiterverwendung von Wasserstoff vorgeben. Vor allem durch den Ausbau erneuerbarer Energien soll eine schnelle Steigerung der Produktionsmengen von grünem Wasserstoff erreicht werden. Bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland Erzeugungsanlagen (Elektrolyseure) von bis zu 5 GW Gesamtleistung errichtet werden. Bis 2035 sollen weitere 5 GW zugebaut werden, spätestens aber bis 2040. Gleichzeitig bedarf es der entsprechenden Infrastrukturen für Import und Verteilung, wobei hier z.B. die (Um-)Nutzung bestehender Gasleitungen im Vordergrund steht.
Der insgesamt 38 Maßnahmen starke Aktionsplan, mit dem die erste Phase der NWS bis 2023 umgesetzt werden soll, betrifft verschiedene Sektoren, in denen der zukunftsfähige Wasserstoff eine Rolle spielen soll, darunter Verkehr, Industrie, Wärme und Infrastruktur, aber auch Forschung und Innovation. Die erste Maßnahme des Aktionsplans soll der Schaffung von Rahmenbedingungen für einen funktionierenden heimischen Wasserstoffmarkt dienen. Um Anreize für die Erzeugung und Nutzung grünen Wasserstoffs zu schaffen, nennt der Aktionsplan exemplarisch eine CO2-Bepreisung für fossile Kraft- bzw. Brennstoffe in den Bereichen Verkehr und Wärme oder die Senkung der EEG-Umlage.
Die Bundesregierung beruft einen Nationalen Wasserstoffrat ein, der aus 26 hochrangigen Expertinnen und Experten der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft besteht. Dieser soll beratend und unterstützend bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der NWS tätig sein.
Die EU-Wasserstoffstrategie beinhaltet eine umfassende Agenda für Investitionen in Elektrolyseure, in den Aufbau von Kapazitäten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen zwecks Erzeugung von grünem Wasserstoff (auf EUEbene wird von „sauberem“ Wasserstoff gesprochen), in den Transport und die Speicherung, in die Nachrüstung der bestehenden Gasinfrastruktur sowie in die CO2-Abscheidung
und –Speicherung. Die politischen Rahmenbedingungen sollen mit der „Roadmap to 2050“ gesetzt werden. Auch auf europäischer Ebene hat die Errichtung von Elektrolyseuren zur Erzeugung von grünem Wasserstoff Priorität, begleitet von dem Ausbau erneuerbarer Energien.