Daneben sollen die Leitlinien für „Regionalbeihilfen“, „staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen“, „staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen“ und „staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen“ um zwei Jahre verlängert werden. Dies soll auch für die „Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ gelten. Aktueller Hinweis: Die Kommission arbeitet derzeit auch an einer neuen Bekanntmachung, um die Rückforderung von Beihilfen transparenter zu machen. Insoweit hat die Kommission richtigerweise erkannt, dass das bisherige Instrumentarium kaum praktikabel war.