Beihilferecht

EU Kommission will mehrere beihilferechtliche Vorschriften verlängern

Fachbeitrag
Kartellrecht, Vergaberecht und Beihilferecht

Eigentlich sollten sieben beihilferechtliche Rechtsakte 2020 auslaufen. Die Kommission plant nun aber deren Verlängerung bis Ende 2022. Diese Verlängerung betrifft auch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und die De-minimis-Verordnung. Die Verordnungen waren Teil der Vereinfachung des Beihilferechts im Rahmen der „State Aid Modernisation“. Inzwischen können daher 97% der Beihilfemaßnahmen durchgeführt werden, ohne sie vorher bei der Kommission zu notifizieren.

Daneben sollen die Leitlinien für „Regionalbeihilfen“, „staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen“, „staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen“ und „staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen“ um zwei Jahre verlängert werden. Dies soll auch für die „Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ gelten. Aktueller Hinweis: Die Kommission arbeitet derzeit auch an einer neuen Bekanntmachung, um die Rückforderung von Beihilfen transparenter zu machen. Insoweit hat die Kommission richtigerweise erkannt, dass das bisherige Instrumentarium kaum praktikabel war.

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