Die Europäische Kommission hat am 5. April 2022 einen Vorschlag zur Novellierung der Industrieemissions-Richtlinie unterbreitet. Die Industrieemissions-Richtlinie ist die zentrale europäische Grundlage für die Reglementierung besonders emissionsreicher Industrieanlagen in Europa. Das europäische Regelwerk wurde in Deutschland im Jahre 2013 umgesetzt und führte zu tiefgreifenden Änderungen im nationalen Recht.
Das Ziel der Novellierung besteht in erster Linie darin, die Ziele des „European Green Deal“ (CO₂-Neutralität, höhere Energieeffizienz, Schadstofffreiheit und Kreislaufwirtschaft) umzusetzen. Der Vorschlag sieht dazu eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Industrieemissions-Richtlinie vor. Neben Anlagen zur Gewinnung und Aufbereitung bestimmter nichtenergetischer Mineralien sowie Anlagen zur Haltung von Rindern, Schweinen und/oder Geflügel mit mindestens 150 Großvieheinheiten fallen künftig insbesondere auch Anlagen zur Herstellung von Lithium-Ionen Batterien mit einer Produktionskapazität von 3,5 GWh oder mehr pro Jahr in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Der Richtlinien-Vorschlag hat darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Anforderungen für Anlagenbetreiber zum Inhalt. Die Europäische Kommission plant beispielsweise eine erhebliche Erweiterung der Grundpflichten der Betreiber (z.B. Pflicht zur Einrichtung eines Umweltmanagementsystems mit einem Transformationsplan) und eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte. Sie beabsichtigt zudem die Vorschriften über Sanktionen bei Pflichtverstößen zu verschärfen sowie Regelungen zu Schadensersatzansprüchen bei Schädigung der menschlichen Gesundheit zu erlassen. Des Weiteren ist eine Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung, des Informationszugangs und des Zugangs zu Gericht geplant.
Die Novellierung der Industrieemissions-Richtlinie steht aber noch ganz am Anfang. Es handelt sich bislang nur um einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der im weiteren europäischen Gesetzgebungsverfahren bis zur endgültigen Annahme der Richtlinie durch das Europäische Parlament und den Rat noch zahlreiche Modifikationen erfahren kann. Anschließend bedarf es einer Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht.