Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im September 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung veröffentlicht. Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.
Gegenstand des Gesetzesentwurfs sind insbesondere eine umfassenden systematischen Überarbeitung des Baugesetzbuchs, Regelungen zur Förderung des Wohnungsbaus und die Stärkung des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung.
Die BauGB-Novelle sollte nach dem Zeitplan der Bundesregierung noch in diesem Jahr durch den Bundestag beschlossen werden. Nach dem Bruch der Koalition aus SPD, Bündnis90/ Die Grünen und der FDP ist allerdings unklar, ob die BauGB-Novelle überhaupt kommt und, wenn ja, wie diese konkret ausgestaltet sein wird.
Nach der öffentlichen Anhörung zur BauGB-Novelle am 11.11.2024, an der zahlreiche Sachverständige teilgenommen haben, ist es allerdings wahrscheinlich, dass die BauGB-Novelle bis zur neuen Legislaturperiode auf sich warten lässt und in diesem Zuge noch grundlegende Änderungen vorgenommen werden. Denn grundsätzlich wird ein neuer Gesetzesentwurf zum BauGB von vielen Vereinen und Verbänden begrüßt. Einigen geht der Entwurf allerdings nicht weit genug. So kritisieren beispielsweise die kommunalen Spitzenverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass im Rahmen der Änderungen zu dem kommunalen Vorkaufsrecht weiterhin klassische Share Deals unberücksichtigt bleiben. Aus Sicht des Vereins Architects für Future Deutschland sei die BauGB-Novelle unter Klimaschutzgesichtspunkten eine Enttäuschung, da die Instrumente des Klimaschutzes fehlten. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen fordert eine Regelung, wonach bezahlbarer Wohnraum als überragendes öffentliches Interesse gilt und somit im Rahmen der Abwägung vorrangig zu beachten ist.
Ob und in welchem Umfang die Kritik und die Vorschläge im Rahmen einer Änderung des Gesetzesentwurfs aufgenommen werden, ist allerdings derzeit unklar.