Architektenrecht

Neues vom HOAI-Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof

Fachbeitrag
Immobilienwirtschaftsrecht

Mit unserem Update von Januar 2019 hatten wir Sie über den Verlauf und das Ergebnis der mündlichen Verhandlung beim EuGH in dem von der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren informiert.

Das Vertragsverletzungsverfahren befindet sich inzwischen „auf der Zielgeraden“: Am 28.02.2019 hat der Generalanwalt beim EuGH Maciej Szpunar nun die angekündigten Schlussanträge vorgelegt.

Wie nicht anders zu erwarten, empfiehlt er dem EuGH, der Klage der EU-Kommission stattzugeben und festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen Europarecht, namentlich gegen die Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/ EG) verstößt, indem sie Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren durch die in der HOAI zwingenden Mindest- und Höchstsätzen unterwirft.

Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass als Rechtfertigung der Mindest- und Höchstsätze der HOAI zwar grundsätzlich die von der Bundesrepublik Deutschland ins Feld geführten zwingenden Gründe des Allgemeininteresses, und zwar der Verbraucherschutz und die Gewährleistung eines hohen Qualitätsniveaus in Betracht kommen. Die Bundesrepublik Deutschland habe jedoch auch angesichts des einem Mitgliedstaat zustehenden Wertungsspielraums nicht nachgewiesen, dass das zwingende Preisrecht der HOAI geeignet ist, um diese Ziele zu erreichen, sondern habe sich auf allgemeine Erwägungen und Vermutungen beschränkt. Da es eine Reihe von Maßnahmen gebe, die sowohl die Qualität der Dienstleistungen als auch den Schutz der Verbraucher sicherstellen könnten, wie berufsethische Normen, Haftungsregelungen und Versicherungen, Informationspflichten, Pflichten zur Veröffentlichung von Tarifen oder zur Festlegung von Richtpreisen durch den Staat, seien die beanstandeten Regelungen der HOAI auch nicht erforderlich.

Als „letzter Akt“ steht jetzt noch das Urteil des EuGH aus, mit dem spätestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 zu rechnen ist. In der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle folgt der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwaltes. Auch wenn „die Messe noch nicht endgültig gelesen ist“, tendenziell kann davon ausgegangen werden, dass der EuGH die Unvereinbarkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit EU-Recht feststellen wird.

Wir werden weiter berichten!

Veranstaltungen
04.06.2025 2. Auflage: Künstliche Intelligenz und Recht – Was Unternehmen wissen müssen!

Aulinger Rechtsanwälte Notare

Josef-Neuberger-Str. 4

44787 Bochum

05.06.2025 18. Datenschutzkongress in NRW

Lindner Hotel Airport

Unterrather Str. 108

40468 Düsseldorf

Aktuelles
Pressemitteilung 03.12.2024 Reaching the sky
Aulinger Insights 07.03.2024 Firmenlauf 2024
Pressemitteilung 12.02.2024 Mit „Volldampf“ in die Zukunft
Aulinger Insights 27.10.2023 75. Jubiläum Aulinger
Aulinger Insights 10.07.2023 Verleihung des 16. Aulinger-Preises
Aulinger Insights 29.06.2023 Rückblick VfL Charity Golfturnier
Aulinger Insights 26.06.2023 Aulinger Sommerfest 2023
Pressemitteilung 01.10.2022 JUVE-Handbuch 2022
Pressemitteilung 06.07.2022 Handelsblatt Auszeichnung
Pressemitteilung 21.06.2022 Interview mit Frau Dr. Nicola Ohrtmann
Pressemitteilung 16.12.2019 Aulinger Fellows Stipendium 2020
Aulinger Insights 14.08.2019 Ausbildungsstart 2019 bei Aulinger
Pressemitteilung 08.07.2019 Aulinger-Preis 2019
News 27.05.2019 Whistleblower
Pressemitteilung 25.03.2019 Neue Managing Partner bei Aulinger