BauGB-Upgrade 2026: Doch keine Nachsteuerung für Speicheranlagen

Fachbeitrag
Energie und Infrastruktur, Umwelt und Planung

Update vom 27. Mai 2026: Die Bundesregierung hat inzwischen den Kabinettsbeschluss zum „BauGB-Upgrade“ vorgelegt. Die im Referentenentwurf noch vorgesehenen Änderungen zur Privilegierung von Batteriespeicheranlagen und untertägigen Wasserstoffspeichern im Außenbereich sind darin nicht mehr enthalten. Es bleibt daher bei der Ende 2025 eingeführten Privilegierung von Batteriespeichern. Einzelheiten dazu finden Sie in unserem Homepagebeitrag (Wie gewonnen, so zerronnen? Privilegierung von Speicheranlagen wird wieder eingeschränkt: Aulinger) oder in einem Fachbeitrag in der Zeitschrift „Recht der Erneuerbaren Energien“.

Der nachfolgende Beitrag bezieht sich daher auf den Stand des Referentenentwurfs vom 1. April 2026.

 

Am 01.04.2026 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Referentenentwurf für ein umfassendes „BauGB-Upgrade“ veröffentlicht. Einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Ziele des Entwurfs finden Sie hier.

Der nachfolgende Beitrag behandelt die geplanten Änderungen für Speicheranlagen im Außenbereich, bei denen der Gesetzgeber erneut nachsteuern will.

Erneute Änderung für Stand-alone-Batteriespeicher

Der Privilegierungstatbestand für stand-alone-Batteriespeicher, der erst Ende 2025 nach einigem Hin und Her in § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB aufgenommen wurde, soll ein weiteres Mal geändert werden. Die bisherige Vorgabe, nach der Batteriespeicher höchstens 200 Meter von bestimmten Umspannanlagen oder größeren Kraftwerken entfernt liegen dürfen, soll um eine Mindestentfernung von 100 Meter ergänzt werden. Der „Korridor“ für privilegierte Stand-alone-BESS wird also schmaler. Die geplante Mindestentfernung soll nach der Begründung des Referentenentwurf sicherstellen, dass unmittelbar angrenzende Flächen um Umspannanlagen für deren zukünftige Änderungen und Erweiterungen freigehalten werden. 

Die zentralen Diskussionspunkte an der bisherigen Privilegierung, namentlich der unklare Bezugspunkte des einzuhaltenden Abstands sowie die absolute Flächenbegrenzung von 50.000 m² pro Gemeinde (§ 35 Abs. 1 Nr. 12 a) und c), bleiben hingegen unverändert. Dies ist zu kritisieren. Möglicherweise wird die Zulassung von Batteriespeichern daher in Zukunft einfacher und praxisgerechter über entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan zu erreichen sein. Der Referentenentwurf enthält mit § 35 Abs. 1a BauGB ein entsprechendes Instrument, über das wir hier näher berichten.

Für nähere Informationen zur Privilegierung von Batteriespeichern verweisen wir zudem gerne auf unseren Fachbeitrag in der Zeitschrift „Recht der Erneuerbaren Energien“.

Privilegierung von Wasserstoffspeichern

Außerdem greift der Referentenentwurf die Privilegierung untertägiger Wasserstoffspeicher wieder auf. Ein solcher Privilegierungstatbestand war bereits Ende 2025 im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, wurde in der geltenden Fassung des § 35 BauGB aber nicht umgesetzt. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 13 BauGB-E sollen Vorhaben, die der untertägigen Speicherung von Wasserstoff dienen, künftig im Außenbereich privilegiert zulässig sein. Begründet wird dies mit der Bedeutung solcher Speicher für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und den Ausbau des Wasserstoffnetzes sowie der Tatsache, dass untertägige Wasserstoffspeicher regelmäßig auf Standorte im Außenbereich angewiesen sind.

Wir beobachten das Verfahren weiter und berichten über wesentliche Entwicklungen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!

Veranstaltungen
25.06.2026 84. Kontiki-Konferenz: "Die KA, die KA, die hat immer recht!" - Die Welt zwischen Agilität und Standard

Scandic Nürnberg Central

Frauentorgraben 11

90443 Nürnberg
 

01.07.2026 Aulinger auf der r26 in Bochum

Jahrhunderthalle Bochum

An der Jahrhunderthalle 1

44793 Bochum

16.07.2026 Wenn Regulierung auf Gewerbemietrecht trifft: Aktuelle Praxisfragen für die Immobilienbranche

Aulinger Rechtsanwälte und Notare

Josef-Neuberger-Str. 4

44787 Bochum

27.10.2026 Fakultätskarrieretag 2026 - Aulinger bei der Karrieremesse an der RUB

Ruhr-Universität Bochum
Veranstaltungszentrum (Saal 2b + 3)
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

Aktuelles
Pressemitteilung 03.12.2024 Reaching the sky
Aulinger Insights 07.03.2024 Firmenlauf 2024
Pressemitteilung 12.02.2024 Mit „Volldampf“ in die Zukunft
Aulinger Insights 27.10.2023 75. Jubiläum Aulinger
Aulinger Insights 10.07.2023 Verleihung des 16. Aulinger-Preises
Aulinger Insights 29.06.2023 Rückblick VfL Charity Golfturnier
Aulinger Insights 26.06.2023 Aulinger Sommerfest 2023
Pressemitteilung 01.10.2022 JUVE-Handbuch 2022
Pressemitteilung 06.07.2022 Handelsblatt Auszeichnung
Pressemitteilung 21.06.2022 Interview mit Frau Dr. Nicola Ohrtmann
Pressemitteilung 16.12.2019 Aulinger Fellows Stipendium 2020
Aulinger Insights 14.08.2019 Ausbildungsstart 2019 bei Aulinger
Pressemitteilung 08.07.2019 Aulinger-Preis 2019
News 27.05.2019 Whistleblower
Pressemitteilung 25.03.2019 Neue Managing Partner bei Aulinger