Künstliche Intelligenz und Recht: Was Unternehmen wissen müssen!
Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen. Besonders die Schulungspflicht gemäß Artikel 4 der KI-VO stellt eine zentrale Herausforderung dar. Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI verfügen, um Risiken zu minimieren und die sichere Nutzung zu gewährleisten.
KI-Systeme kommen bereits in zahlreichen Unternehmensbereichen zum Einsatz: Im Personalwesen werden Tools wie LinkedIn Talent InSights zur Analyse von Mitarbeiterfluktuation oder HireVue für automatisierte Bewerbungsanalysen genutzt. Im Kundenservice unterstützen Chatbots wie Zendesk oder IBM Watson Assistant bei der Beantwortung von Kundenanfragen, während in der Produktion Predictive Maintenance durch Sensoren und Algorithmen Maschinenausfälle vorhersagt. Auch im Marketing setzen Unternehmen auf KI, etwa durch personalisierte Produktempfehlungen bei Amazon oder sentimentbasierte Analysen mit Tools wie Quid.
Wir laden Sie herzlich zu unserer Info-Veranstaltung ein, bei der wir die rechtlichen Anforderungen der KI-VO beleuchten. Nach den Vorträgen gibt es bei einem Frühstück die Gelegenheit zum Austausch.
Bitte melden Sie sich und gerne auch weitere Interessierte bis zum 30.04.2025 an.
Wir freuen uns, Sie – oder gerne eine/n Vertreter/in aus Ihrem Hause – am 07. Mai 2025 bei uns begrüßen zu dürfen.
Sind Sie bereit für die Anforderungen der neuen EU-KI-Verordnung? Besonders die Schulungspflicht stellt bereits jetzt eine zentrale Herausforderung für Unternehmen dar. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Anforderungen mit maßgeschneiderten Schulungen, die die Vorgaben des Artikels 4 KI-VO erfüllen. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.