Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG. Die TÜV Nord Akademie bietet behördlich anerkannte Lehrgänge zum Erwerb des Fachkundenachweises an.
Mit organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an die TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG, mit inhaltlichen Fragen können Sie sich gerne an Rechtsanwalt Dr. René Schmelting wenden.