Seit nunmehr vier Jahren findet das „neue“ Datenschutzrecht Anwendung und dennoch besteht weiterhin große Verunsicherung bei der Umsetzung des Datenschutzrechts.
Von besonderem Interesse sind für Unternehmen die mit dem Datenschutz einhergehenden Risiken, bspw. in Form von Schadenersatzansprüchen Betroffener oder Bußgeldern.
Vor diesem Hintergrund freuen wir uns, dieses Jahr zwei Mal zum Datenschutzrechtsfrühstück einladen zu dürfen.
Am Dienstag, den 16.08.2022, möchten wir Ihnen eine kurze Einführung in das Datenschutzrecht und die in der Praxis immer häufiger drohenden Schadenersatzansprüche und Bußgelder geben. Unter anderem werden wir die neuen Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zur Berechnung von Bußgeldern sowie die momentan diskutierte Geschäftsführerhaftung thematisieren. Zudem werden wir am konkreten Beispiel des Auskunftsanspruchs (Art. 15 DSGVO) mögliche Haftungsrisiken erläutern.
In dem zweiten Datenschutzrechtsfrühstück, welches für diesen Herbst geplant ist, sollen weitere Datenschutzrisiken – bspw. die sog. „Datenschutzpanne“ sowie unzureichende vertragliche Regelungen zum Datenschutz – unter die Lupe genommen werden.
Anschließend an die jeweiligen Vorträge besteht wie üblich Zeit, bei einem kleinen Frühstück diese und andere Themen zu diskutieren.
Wir hoffen, Sie bereits bei unserem ersten Datenschutzfrühstück begrüßen zu dürfen.
Wann:
16.08.2022, 9.00 Uhr
Wo:
Aulinger Rechtsanwälte, Josef-Neuberger-Str. 4, 44787 Bochum
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie über den unten stehenden Link.
Bitte melden Sie sich und gerne auch weitere Interessierte bis zum 09.08.2022 an.