Das Rücksichtnahmegebot als Schranke der Innenentwicklung

Veranstaltung
Energie und Infrastruktur, Umwelt und Planung

Die Innenentwicklung ist ein wesentliches Instrument der Stadtentwicklung. Insbesondere aufgrund des erhöhten Wohnraumbedarfs werden beispielsweise von baulichen Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung von Brachflächen und der Nachverdichtungen immer häufiger Gebrauch gemacht.


Mit der Innenentwicklung wird das Ziel verfolgt, bestehende Siedlungsgebiete weiter zu entwickeln und gleichzeitig die Flächeninanspruchnahme zu reduzieren. Dem steht aber oft auf das Rücksichtnahmegebot entgegen, das durch eine Vielzahl von Faktoren geprägt sein kann: verkehrliche Auswirkungen, erdrückende Wirkung von Gebäuden, (Lärm-)Immissionsschutz, Hochwasserschutz und Störfallschutz.
 

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bauplanungs- und Baugenehmigungsbehörden, Stadtentwicklungsabteilungen, Grünflächen- und Umweltämtern von Städten, Kreisen und Gemeinden, Kommunalpolitiker, Planer, Architekten und Ingenieure, kommunale Gesellschaften, Vorhabenträger und Rechtsanwälte - gemeint sind jeweils alle Geschlechter.

Rechtsanwältin Yasemin Breilmann gibt in ihrem Vortrag einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Entwicklungen im Bereich der Innenentwicklung. Dabei beleuchtet sie insbesondere die Herausforderungen des Rücksichtnahmegebots und zeigt Lösungsansätze für eine rechtssichere Umsetzung auf.

Freuen Sie sich auf einen spannenden Fachvortrag mit wertvollen rechtlichen Einblicken und die Möglichkeit zum Austausch.

Ort & Zeit
Datum

09. Mai 2025

10:00 Uhr - 11:30 Uhr

Ort

Webinar

Veranstalter

vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.

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