Am 16.12.2022 hat der Bundestag das lange erwartete Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen, der Bundesrat wird diesem (voraussichtlich) am 10.02.2023 zustimmen. Tritt das Gesetz dann drei Monate später in Kraft, ist branchenübergreifend für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten die Einführung und der Betrieb eines Hinweisgebersystems als notwendiger Bestandteil des Compliance- und Risikomanagements verpflichtend. Hierdurch soll das Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie, ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben, erreicht werden. Wichtig ist nun, eine internes Hinweisgebersystem im Unternehmen einzurichten oder bestehende Systeme dahingehend zu überprüfen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Wir stellen Ihnen im Rahmen unserer Veranstaltung nicht nur die rechtlichen Grundlagen (Hinweisgeberschutzgesetz, Arbeits- und Datenschutzrecht) dar, sondern zeigen Ihnen auch Wege für die praktischen Umsetzung dieser neuen Pflichten auf. Dabei kann Ihnen ein Tool der Aulinger Datenschutz & Consulting GmbH helfen, welches Ihnen ebenfalls vorgestellt wird.
Im Anschluss an den Vortrag besteht bei einem kleinen Imbiss die Möglichkeit zu einem individuellen Austausch.