Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht veranstaltet am 2. Juni 2022 (online) um 16 Uhr den 55. Wasserwirtschaftsrechtlichen Gesprächskreis zum Thema Sicherung und Überbau von Wasserleitungen
- Rechtsgestaltung und Haftungsfragen -
Referenten
Verbandsdirektor Markus Rauh
Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Heyers, LL.M. (IP)
Sie haben die Möglichkeit, sich online über die Homepage anzumelden.
Die Teilnahme ist kostenfrei; es werden im Regelfall keine Anmeldebestätigungen erteilt.
Die Zugangsdaten werden Ihnen nach Anmeldung in einer separaten E-Mail zugesandt (bitte prüfen Sie ggfs. Ihren Spamfilter).
Bitte bei Anmeldung unbedingt eine E-Mail-Adresse angeben.
Es gilt die Datenschutzerklärung der Universität Trier.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung.
Zum Thema
Die Sicherung von Wasserleitungen durch Leitungsrechte bzw. Dienstbarkeiten zählt heute zu Selbstverständlichkeiten für wasserwirtschaftlich und -rechtlich Tätige. Allerdings zeigt sich zunehmend, dass gerade ältere Leitungen rechtlich nicht oder nicht adäquat gesichert worden sind, so dass sich fragt, wie in derartigen Fällen zu verfahren ist, um gleichwohl möglichst umfassende Nutzungsrechte und Veräußerungsschutz erlangen zu können. Selbst wenn solche Rechte bestellt worden sind, scheinen sie zwar das Leitungsrecht zu perpetuieren; doch dieser Schein trügt: Einzelrechte aus den Dienstbarkeiten können inzwischen verjährt oder aus anderen Gründen undurchsetzbar sein. Schließlich haben viele Wasserversorger Haftungsrisiken, die durch oder infolge von Leitungsleckagen entstehen können, dadurch auszuschließen versucht, dass in Dienstbarkeitsbestellungsabreden Haftungsausschlüsse aufgenommen worden sind, die freilich vielfache Risiken ihrer Unwirksamkeit in sich tragen. Aufgrund der stetig zunehmenden Anfragen aus der Praxis widmet sich der Ge sprächskreis diesen Fragen, um den geltenden Rechtsrahmen sowie rechtliche Möglichkeiten und Spielräume zu erläutern und Rechtssicherheit zu schaffen