Seit unserem letzten Arbeitsrechtsfrühstück im April 2024 gab es wieder eine Vielzahl neuer wichtiger Entscheidungen zum Arbeitsrecht, die Sie kennen sollten.
Wir freuen uns daher, Sie zu unserem zweiten Arbeitsrechtsfrühstück des Jahres 2024 einzuladen.
Wir werden Ihnen wie gewohnt die für die Praxis relevantesten Themen vorstellen und Sie zu aktuellen arbeitsrechtlichen Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung informieren.
Anschließend besteht wie üblich Zeit, sich bei einem kleinen Frühstück auszutauschen.
Bitte melden Sie sich und gerne auch weitere Interessierte bis zum 27.09.2024 an. Ihre Teilnahme werden wir Ihnen dann gesondert bestätigen.
Wir freuen uns, Sie – oder gerne einen Vertreter aus Ihrem Hause – am 08. Oktober bei uns begrüßen zu dürfen.