Notarielle Vorgänge erfordern rechtliche Präzision und Erfahrung – besonders bei komplexen Themen wie z.B. Immobiliengeschäfte, gesellschaftsrechtliche Gestaltungen oder die Strukturierung einer Unternehmensnachfolge. Unsere Anwaltsnotare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen mit der Doppelqualifikation Rechtsanwalt und Notar. Sie verfügen über einschlägiges Know-how in den jeweiligen Schwerpunktthemen Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Familien- und Erbrecht und Unternehmensnachfolge, um Sie fundiert zu beraten und für die rechtssichere und vorsorgende Gestaltung beurkundungsbedürftiger Geschäfte zu sorgen.

Unsere digitalen Datenblätter ermöglichen es Ihnen, Ihr notarielles Anliegen unkompliziert, sicher und bequem online einzureichen – ganz ohne Papierkram und lange Wartezeiten. So schaffen wir eine effiziente Grundlage für die persönliche Besprechung und sorgfältige Gestaltung Ihrer Unterlagen.

Onlineformular zum Ausfüllen:

Notare

Kompetenzschwerpunkte im Notariat

Das Immobilienrecht ist Kernbestandteil unserer notariellen Tätigkeit. Als der Neutralität verpflichtete und erfahrene Berater entwerfen und prüfen unsere Anwaltsnotare alle immobilienrechtlichen Verträge. Sie beurkunden Grundstücks-, Immobilienkauf- oder Erbbaurechtsverträge, sorgen für die Eintragung von Grundschulden und Dienstbarkeiten und übernehmen die Gewähr für die reibungslose Vertragsabwicklung. Zusammen mit unseren Notarfachwirten und Notarfachangestellten führen sie die Korrespondenz mit Gerichten und Behörden.

Immobilienrecht

  • Grundstückskaufverträge
  • Bauträgerverträge
  • Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum
  • Erbbaurechtsverträge
  • Beurkundung von Grundschulden
mehr lesen schließen

Gesellschaftsrecht / M&A

  • Gesellschaftsgründung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen
  • Protokollierung von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen
  • Kapitalmaßnahmen
  • Umwandlungen
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Beurkundung von Unternehmensverträgen (Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge)
  • Beurkundung von M&A-Transaktionen
  • Satzungsänderungen
  • Handelsregisteranmeldungen
mehr lesen schließen

Gerade bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die langfristig den Rechtsfrieden sichern sollen, zahlt sich die langjährige Praxiserfahrung unserer Anwaltsnotare aus. Sie beurkunden M&A-Transaktionen, Gesellschaftsgründungen, Übertragungen von Geschäftsanteilen sowie Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz. Unsere Anwaltsnotare werden zudem regelmäßig mit der Beurkundung von Hauptversammlungen auch börsennotierter Gesellschaften befasst.

Das vielschichtige Zusammenspiel von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und ehelichem Güterrecht bei der sachgerechten Nachfolgeregelung ist eine Herausforderung für Unternehmer und Privatpersonen. Unsere fachkundigen Anwaltsnotare helfen Ihnen – gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater – verantwortungsvoll bei der Gestaltung von Unternehmensnachfolgen, Übertragungsverträgen und sonstigen Nachfolgevereinbarungen einschließlich der Gestaltung und Beurkundung von Erbverträgen sowie Testamenten. Aber nicht nur die Nachfolgeplanung gehört zum Tagesgeschäft unserer Notare. Die Notfallvorsorge zu Lebzeiten sichert Werte und reicht von der rechtssicheren Gestaltung von Eheverträgen bis hin zur Absicherung der Handlungsfähigkeit durch Vorsorgevollmachten.

Familienrecht, Erbrecht und Unternehmensnachfolge

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen
  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Erbscheinsanträge
  • Gestaltung von Familiengesellschaften
  • Stiftungslösungen
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
mehr lesen schließen