Das Arbeitsrecht bleibt in Bewegung. Auch in den letzten Wochen und Monaten gab es wieder neue Entwicklungen und spannende Entscheidungen der Arbeitsgerichte, die für die betriebliche Praxis von besonderer Bedeutung sind.
Um Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, laden wir Sie herzlich zu unserem
zweiten Arbeitsrechtsfrühstück des Jahres 2026
ein. Wie gewohnt geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen und stellen ausgewählte, praxisrelevante Entscheidungen der Arbeitsgerichte vor.
Im Anschluss an den fachlichen Teil bietet sich bei einem kleinen Frühstück Gelegenheit zum persönlichen Austausch und zum Netzwerken in entspannter Atmosphäre. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist selbstverständlich kostenfrei.
Bitte melden Sie sich bis zum 23.09.2026 an. Ihre Teilnahme bestätigen wir Ihnen anschließend gesondert.
Wir freuen uns darauf, Sie und/oder eine Begleitung aus Ihrem Kollegenkreis am 30. September persönlich begrüßen zu dürfen!