Prof. Dr. Stefan Stolte hat am 2. Dezember 2024 im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin, ein stiftungsrechtliches Gutachten zu den rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten der „German Israeli Foundation“ vorgestellt. Die Stiftung wurde von der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel gegründet, um gemeinsame Projekte im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Kooperation zu unterstützen, und hat ihren Sitz in Jerusalem. Im Anschluss diskutierten die Mitglieder des Board of Governors der Stiftung sowie Vertreterinnen und Vertreter des BMBF und des israelischen Ministry of Innovation, Science and Technology (MOST) unter der Sitzungsleitung der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller mit Prof. Dr. Stolte und KPMG Israel die Kernaussagen des Gutachtens. Zugrunde lag eine ausführliche stiftungsrechtliche Expertise, die Prof. Dr. Stolte noch vor seinem Wechsel zur Kanzlei Aulinger und während seiner Tätigkeit für das Deutsche Stiftungszentrum mit seinem dortigen Team für das BMBF erstellt hatte.