Im Mai 2024 hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Lärm vorgelegt. Mit der Änderung soll eine Sonderregelung Nummer 7.5 TA Lärm eingeführt werden, mit der ermöglicht werden soll, dass Wohnbebauung näher an geräuschemittierende Betriebe heranrücken kann. Dazu soll der Schallschutzanspruch der Wohnbebauung abgesenkt werden.
Frau Rechtsanwältin Schoppen hat den Referentenentwurf für den juris Praxisreport Umweltrecht bewertet. Sie begrüßt die geplante Flexibilisierung der Lärmvorschriften, hält die Sonderregelung jedoch für zu einseitig zulasten der Industrie und des Gewerbes. Auch dürfte dies Sonderregelung in der Anwendung kompliziert sein.
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