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Vergaberecht 2012

Trotz der Reformen in den Jahren 2009 und 2010 hat die Komplexität des Vergaberechts nicht abgenommen. Der korrekte Umgang mit der Nachforderungsmöglichkeit von Unterlagen und Erklärungen sowie die Vornahme der Wertung bei fehlenden, nicht wesentlichen Preisangaben sind nur zwei Beispiele, die in der täglichen Praxis immer wieder eine Rolle spielen.

AULINGER berät im Vergaberecht seit Jahren die Öffentliche Hand und die Bieterseite. Wir verfolgen die Rechtsprechung und beteiligen uns mit wissenschaftlichen Beiträgen an der Diskussion und Fortentwicklung des Vergaberechts. Mit unserer Veranstaltung "Vergaberecht 2012" wollten wir Ihnen in kompakter Form vermitteln, was für einen sicheren Start in das Vergabejahr 2012 notwendig ist.

Wir blickten deshalb auf die wichtigsten Entscheidungen seit der Novellierung und übertrugen diese auf die Praxis. Zudem berichteten wir Ihnen aus unserer letztjährigen Erfahrung mit Ausschreibungen u. a. aus den Bereichen Bau und Planung, Energie, Verkehr, Wissenschaft, Kultur und Daseinsvorsorge. Gemeinsam mit Ihnen haben wir schließlich einen Ausblick auf die absehbaren Herausforderungen in 2012 gewagt. Insoweit stand die Tendenz zur Ausweitung vergabefremder Kriterien (Stichwort: Energieeffizienz) und die inhaltliche Auseinandersetzung mit Rekommunalisierungsbestrebungen im Vordergrund.

Ein detailliertes Programm finden Sie hier. Die Teilnahme war kostenlos. Sie erhielten von uns ein umfangreiches Handout.