Bochum / Essen, 19. April 2010 - Der Manager erscheint nach längerer Krankheit wieder an seinem Arbeitsplatz - mit einem Attest, das ihm bescheinigt, seine bisherige Arbeit nicht mehr fortführen zu können. Dabei handelt es sich bei ihm um einen qualifizierten Mitarbeiter. Sollte das Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels also wirklich gezwungen sein, ihn zu entlassen? Leider ist diese Situation gar nicht so selten. Und während früher oft ältere Mitarbeiter betroffen waren, die schon seit Jahrzehnten im Unternehmen beschäftigt waren und nun den körperlichen Anforderungen ihres Arbeitsplatzes nicht mehr gewachsen sind, trifft es heute auch junge Mitarbeiter und hat vielfältige Krankheitsursachen. Mit derartigen Situationen müssen sich Unternehmen seit einigen Jahren ganz neu auseinandersetzen, weiß Inken Hansen, Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte, zu berichten.
Mangels Alternativen denken viele Arbeitgeber in dieser Situation zuerst einmal an eine Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung. Das ist jedoch oft nicht der richtige Weg, vor allem nicht in Bereichen, in denen es an qualifizierten Mitarbeitern mangelt. Und für den Arbeitnehmer ist die Kündigung das Schreckensszenario schlechthin. Zu den gesundheitlichen Problemen, mit denen er zu kämpfen hat, kommen nun auch wirtschaftliche Sorgen hinzu.
Einen Ausweg aus dieser Situation bietet das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Es ist im neunten Sozialgesetzbuch (§ 84, Absatz 2) geregelt, also in einem Gesetz, das eigentlich Schwerbehinderte betrifft. Die Vorschrift ist jedoch auch auf nicht behinderte Mitarbeiter anzuwenden. Im Detail: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, soll der Arbeitgeber unter Mitwirkung von Betriebs- beziehungsweise Personalrat und gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung mit der betroffenen Person die Möglichkeiten klären, wie sich die Arbeitsunfähigkeit überwinden lässt. Und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Im Optimalfall steht dann am Ende des Prozesses beispielsweise eine neu entwickelte Stelle für den betroffenen Mitarbeiter, so Inken Hansen. Wichtig für Unternehmen ist aber: Das BEM ist vom Gesetzgeber zwar nicht weiter formalisiert worden. Um die Rechtssicherheit, Transparenz und gegenseitiges Vertrauen zu erreichen, die Grundlagen für ein erfolgreiches BEM-Verfahren sind, sollten aber folgende Praxistipps von Arbeitsrechtsexpertin Hansen beachtet werden:
Praxistipps
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AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus.